Kann ich dafür von der Schule fliegen?

5 Antworten

ich glaube es gibt nur ärger wenn nicht und du suspendiert wirst ist irgenwas falsch mit deiner schule.

Das sind keine Argumente, das sind Tatsachen ^^

Du kannst als Minderjährige in NRW nicht sofort entlassen werden, wenn du vor diesen Vorfällen nicht bereits schon Fehlverhalten gezeigt hast und dies keine Wiederholung ist.

Vor der Entlassung muss eine Androhung einer Entlassung vorangehen, die Bezirksregierung wird in dem Fall benachrichtigt und du wirst einer anderen Schule zugewiesen.

Dennoch sind das schwere Vergehen und ich denke, dass du vom Unterricht ausgeschlossen wirst (darf bis zu 2 Wochen gehen), an der Androhung der Entlassung bist du in meinen Augen nahe dran.

Desweitern könnte ich mir vorstellen, dass neben den Ordnungsmaßnhamen auhc erziehrische Eingewirkt wird, eine Entschuldigung dem Jungen gegenüber ist mindestens angebracht.

Eintrag in der Schulakte ist selbstverständlich.


Spikeman197  12.03.2019, 22:25

Wenn Du sagst, dass es 'Fakten' sind, meinst Du offentlich offizielle Regelungen! Gibt es die iwo als Download? In NDS sind die jedenfalls deutlich anders!

zB

-die Entscheidung obliegt der Schule, bzw. der Konferenz

-ebenso der Grad der Bestrafung.

-Ausschluss geht bis zu (mindestens) 6 Wochen (können aber auch 2 Monate sein, bin gerade nicht sicher!)

-es gibt keine Vorgaben, ab wann eine Strafe angemessen ist.

-ein Verweis kann auch beim 1. Vergehen ausgesprochen werden!

-Mit dem Alter hat das nyx zu tun!

-die neue Schule wird (mWn) von der Schule 'ausgesucht', ggf. kann man auch eine ganz andere nehmen, wenn man einen Platz kriegt! (bei Übergriffen zB aber nicht gerade die nächste um die Ecke!)

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Gugu77  12.03.2019, 22:34
@Spikeman197

"Fakten" war von mir ironisch auf den ersten Satz der FS und Satz und das Wort Argumente bezogen, obgleich ich weiß, dass sie damit Argumente meinte, die die Einberufung der Konferenz begründen.

§53 regelt bei uns die Erzieherischen-und Ordnungsmaßnahmen, Ausschluss ist bis 2 Wochen möglich.

Meints du mit "Verweis" Ausschluss"? Ich habe das Verf als KL ahren jetzt zwei Mal mitgemacht und der Sl hat erst bei der zweiten Teilkonferenz einen Ausschluss, nach einstimmigem Beschluss der TK eingeleitet.

Erst habe ich Erzieherisch eingewirkt, dann Ordnungsmaßnahme (Ausschluss), dann Androhung und Entlassung (weil es nicht mehr ging)

Minderjährg war nicht explizit, besser wäre schulplichtig. bei den noch schulplichtigen SuS muss die Schulbehörde angeschreiben werden und eine neue Schule zugewiesen werden. Ja, genau, wir haben eine Schule vorgeschlagen.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=151006003068730231&xid=492252,54

P.S,. Der Einsatz der "Mittel" ist nur meine Einschätzung, ich kenne weder sie S. noch die ganuen Umstände. natürlich gilt die Verhäktnismäßigkeit.

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Gugu77  12.03.2019, 22:38
@Gugu77

4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat.

Wenn die das Verhalten als "schwer" einstufen ei der Konerenz, dann ja. Ich würde sie erstmal ausschließen...

Macht bei uns der SL, kann sich auch von TK beraten lassen bzw abstimmen lassen. "Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen."

Gruß; Gugu

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Dein Verhalten war zwar nicht richtig, aber wenn du nicht handgreiflich wurdest und die Schülerin, die handgreiflich wurde nicht suspendiert wird, denke ich, dass du es auch nicht wirst.

"aus dem Gefühl heraus wie jeder andere um mich herum"

Gymnasium hm?

Gymnasium... Und da hat man Vorurteile gegenüber Hauptschülern. Du bist richtig schäbig.

Ich hoffe du wirst suspendiert. Wohin soll so eine Einstellung führen? Deine Schule macht einen Fehler wenn sie es nicht tun würde.

Auf dem Arbeitsmarkt hast du so keine Chance. Oder willst du diese Aggression später an Partner und Kindern auslassen?

Geh mal in dich und denke selbst drüber nach was die richtige Strafe wäre.


Souley543  13.08.2019, 22:45

Was soll er dafür wenn eine Person seine Schwester schlägt

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