Ab wann fliegt man als 18 jährige vom Berufskolleg?
Hallo ihr lieben, ich besuche ein Berufskolleg. Wir haben ein Mädchen in der Klasse. Sie hat außerhalb der Schule eine Mitschülerin von uns zusammen geschlagen. In der Schule fingen die Streitigkeiten und Bedrohungen an. Das Mädchen aus unserer Klasse hat unsere Mitschülerin in der Schule bedroht ( ich töte dich) und beleidigt. Am gleichen Tag nach Schul Schluss hat sie unsere Mitschülerin zusammen geschlagen auf offener Straße. Es wurde auch schon Anzeige erstattet etc. Zwei Tage später hatte sie eine Konferenz mit unseren Lehrern und der Schulleiterin und wurde für 2 Wochen suspendiert. In den zwei Wochen soll entschieden werden, ob sie von der Schule fliegt oder bleibt. Hat einer Erfahrung und kann mir sagen, wie sich die Schule eventuell entscheiden wird.
Danke im Voraus
2 Antworten
Klingt nach einem Aus für sie, das sind schon gravierende Pflichtverstöße, die durchaus eine Entlassung von der Schule begründen. Erzieherische Maßnahmen werden da nicht mehr greifen... Sie ist suspendiert, da sie eine Gefahr für die anderen und den Schulbetrieb darstellt.
In NRW sieht das so aus:
"die Entlassung von der Schule (die Entlassung führt grundsätzlich zum Abbruch des Schulverhältnisses. Dabei ist stets zu prüfen, ob das erzieherische Ziel bzw. der Ordnungszweck nicht mit der bloßen Androhung der Entlassung oder anderen Maßnahmen geringerer Tragweite erreicht werden kann. Der Entlassung hat in der Regel die Androhung der Entlassung voraus zugehen und nur in besonders schweren Fällen z. B. Mitführen und Benutzen von Waffen, Verkauf von Rauschgift an Mitschüler kann auf die Androhung verzichtet werden."
Grundlage §53 SchulG
Klipp und klar - bei einem derartigen Verhalten / Straftat - schwere Körperverletzung an einer Mitschülerin - ist ein dauerhafter Schulverweis angemessen, der zudem problemlos möglich ist, da besagte Schülerin nicht mehr der Schulpflicht unterliegt.
Wobei die andere beteiligte Schülerin gleichermaßen einen Verweis auf Zeit verdient hat.