Kann ich als Privatperson, der kein Fahrlehrer ist, ein Fahrschul PKW mieten?
Hallo
Ich soll einem Bekannten (Er besucht demnächst noch eine Fahrschule) das Autofahren beibringen und wir dafür einen Mietwagen mehrere Male im Monat kurz am Wochenende ausleihen und auch entsprechend auf privaten Gelände, die klassischen Dinge wie Anfahren,Schalten,Einparken,usw. üben wollen, auf dem Parkplatz unserer Firma oder auf Verkehrs
Was wird ein Mietwagen kosten, den auch ein Fahrlehrer führen dürfte. Der einzige Unterschied ist der Sonderbau der doppelten Pedalkulisse und die extra Spiegel.
Danke für Rückinfo.
1 Antwort
Meines Wissens dürfen heute (egal, was mit eurem Auto 1988 passiert ist) Privatpersonen nicht mit einem Fahrschulauto rumfahren - es sei denn, du hast eine Fahrschule und nutzt das Auto sowieso auch privat. Und Fahrschulautos, die an Privatpersonen weiterverkauft werden, müssen zurückgebaut werden.
Also falls das hier wichtig ist...ich SELBST würde den Mietwagen zum Verkehrsübungsplatz ÜBER öffentlichen Raum fahren, dann auf dem Privatgelände auf Beifahrersitz umsteigen und eben die Pedale dann einsetzen...wie es aus ähnlichen Rechtslagen zum Unterschied von Führen und Halten gibt, muss ich ja pauschal das KfZ als Führerschein Inhaber fahren können, wenn mein Beifahrer (Erwachsen,Normal) aus vielerlei Gründen ausversehen als Beifahrer die/seine Pedale benutzt und es zum UNFALL kommt, tritt eine kritischere Situation ein aber ohne Vorkommnisse wie eben Grenzwert 0,3 / 0,5 Promille auch Unterschiedlich abhängig von einen Unfall gemacht werden, bei Trunkenheitsfahrten
Es kann doch möglich sein, ein gemietetes Fahrschul-Auto in den Sonderfunktionen bestehen, die aktiv zu regeln sind wie man den Frontairbag deaktivieren kann wenn man auf dem Vordersitz eine Babyschale angeschnallt hat, damit der nicht auslöst...bis man eben auf Privatgelände kommen kann.