Kann Gymnasium das Wiederholen der 5. Klasse verweigern?

10 Antworten

Es gibt bestimmte Regeln, wann man versetzt wird und wann nicht.

Note vier bedeutet: Ausreichend und das ist eben - ausreichend.

Die Klassenlehrerin darf Euch gerne Ratschläge geben, mehr aber nicht. Selbst mit einem 5er geht er nächstes Jahr in Klasse 6.

Ich schließe mich da Hardware02 an. Gymnasien gibt es mehrere, bestimmt auch bei Dir. Wenn das schon in der Fünften so anfängt, solltet Ihr grundsätzlich über einen Wechsel nachdenken. Dieses neoliberal geprägte Hinternkriech-Auswendiglernen und pseudo-Leistungsgebrabbel mit seinen 85 Wochenstunden macht Kinder krank. Das sind keine Dienstleistungsmaschinen sondern - Kinder. Wenn man Tiere so behandelt kommt der Staatsanwalt.

Wenn es an der Beförderung scheitert, dann gibt es einen Trick. Die Gymnasien sind nach "Zweigen" geordnet. Und das nächstgelegene im Wunschzwei der Eltern müssen sie befördern. Da wechselt man notfalls den Zweig und bekommt den Schulweg bezahlt.

Die Fünfte wiederholen ist in meinen Augen kein guter Plan. Da hat er seinen Stempel weg, den er nicht los wird. In Bayern siebt man gerne besonders fleißig...


skakalake 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 13:26

Hallo, ich sehe das ja genauso. Die Leidtragenden sind doch die Kinder. Ich finde es eher schrecklich, dass Kinder von vorneherein abgestempelt werden, anstatt gemeinsam mit Lehrkräften die Kinder individuell zu betrachten und auch nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Ausserdem sind vieren keine Katastrophe!!! Nach dem Gespräch haben sich die Leistungen meines Sohnes noch mehr verschlechtert, er meint er wolle der "doofen" Kuh beweisen, dass er es doch kann. Die Folge ist Druck bei ihm und der Schuss geht nach hinten los. Er tut mir wahnsinnig leid. Meine Frage war, ob er wenn er das Schuljahr nicht schafft, d.h. sitzenbleibt, überhaupt wiederholen kann, auch wenn die Klassenlehrerin sich für einen Schulwechsel ausspricht??? Ja, es gibt zwei andere Gymnasien in der Nähe. Soweit ich weiß, müssen die einen aber nicht nehmen (wegen Wohnort und so) und halten ja auch mit der derzeitigen Schule Rücksprache. Und wenn er wahrscheinlich eh das Klassenziel nicht erreicht, weiß ich auch nicht, ob die ihn wiederholen lassen.

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Würde da überhaupt nicht drauf reagieren und auch nicht wiederholen. Evtl. hat er einfach Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen Umfeld.

Hier der Text des bayerischen Kultusministeriums dazu:"Die Entscheidung, einer Schülerin, einem Schüler das Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe zu versagen, **kann nicht ausschließlich das Ergebnis eines mathematischen Prozesses sein. Raum für pädagogisches Ermessen ist gegeben. ** § 46 Abs. 4 VSO nennt die Voraussetzungen, unter denen einem Schüler „in der Regel“ das Vorrücken in der Hauptschule verweigert werden kann:

„In den Jahrgangsstufen 5 mit 8 der Regelklasse liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 in der Regel vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern schlechter als 4,00 ist oder in mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Fachs Sport.“

Die Formulierung „in der Regel“ gibt den Lehrkräften und dem Schulleiter Spielraum, den Einzelfall zu prüfen und in pädagogischer Verantwortung eine individuelle Entscheidung zu treffen. § 46 Abs. 2 VSO sieht ausdrücklich vor, dass das Vorrücken nur dann versagt werden soll, wenn die Schülerin, der Schüler in ihrer/seiner Entwicklung oder in den Leistungen erheblich unter dem altersgemäßen Stand ihrer/seiner Jahrgangsstufe liegt und nicht erwartet werden kann, dass sie/er am Unterricht in der nächst höheren Jahrgangsstufe mit Erfolg teilnehmen kann.Bei der Entscheidung, ob ein Schüler, eine Schülerin eine Jahrgangsstufe Wiederholen muss oder soll ist zu prüfen, ob sich die Schwächen und Lücken auf wesentliche Grundlagen erstrecken. Hier besteht die Gefahr, dass bei sich kumulierenden Vorkenntnisdefiziten der gesamte weitere Schulerfolg in Frage gestellt ist. Weniger gravierende Auswirkungen auf die weitere Schullaufbahn haben Defizite im Bereich der Sachfächer. Diese können meist bei verbesserter Arbeitshaltung behoben werden. Auch führt (v. a. mehrfaches) Wiederholen dazu, dass der Altersunterschied innerhalb der Klasse wächst. Dies kann Disziplinprobleme und den Verlust von Motivation bei den Betroffenen mit sich bringen.

Es ist empfehlenswert, v. a. in zweifelhaften Fällen, auch die Beratungsfachkräfte an den Überlegungen zu beteiligen. In jedem Fall muss bei der Entscheidung über das Vorrücken das Wohl der Schülerin, des Schülers – auch im Hinblick auf das Erreichen eines Schulabschlusses – im Vordergrund stehen. Du solltest dich dringend mit "eurer" Schulberatung in Verbindung setzen, da der Elternwille,so wie es aussieht,in Bayern nicht / oder nur bedingt zählt:www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/ansprechpartner/


heide2012  16.05.2013, 14:10

Es gibt bei euch ja auch noch das Vorrücken auf Probe!

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Mir ist gar nicht klar, ob eine Klassenlehrerin einfach so ein Kind der Schule verweisen kann, nur weil es in ihren Augen "unorganisiert" ist. Wie organisiert hat ein Fünftklässler zu sein? Terminkalender führen? Akten nach Alpahbet ablegen? Die Leistungen deines Sohnes sind nicht berauschend, aber "4" bedeutet "ausreichend", also reichen seine Leistungen bisher für das Gymnasium aus und mehr zählt nicht. Achte darauf, dass dein Sohn ein Hausaufgabenheft führt, in dem du überprüfen kannst, ob er alle Aufgaben notiert und erledigt hat. Dann schafft er auch die sechste Klasse.

Ich würde mich fragen, ob dieses Gymnasium das richtige für euren Sohn ist. Da stimmt doch was nicht, wenn seine Leistungen so rapide abfallen. Und die Aussage der Klassenlehrerin, dass der Schüler "sofort" das Gymnasium zu verlassen habe, weil er "unorganisiert" sei, klingt für mich auch nicht gerade so, als wäre er dort gut aufgehoben.

Mit anderen Worten: Ich denke nicht, dass ihr ihm etwas gutes tut, wenn er nun dort die Klasse wiederholt.