kann eine hausdurchsuchung aus blosem tatverdacht ohne nähere beweise oder anhaltspunkte veranlast werden... reicht der alleinige verdacht aus?

2 Antworten

Entweder wenn Gefahr in Verzug besteht oder durch einen Richterlichen Beschluss, dafür muss es natürlich eine Grundlage geben

Eigentlich nur wenn Gefahr im Vollzug ist, z.B. eine Entführung, aber auch nur mit stichhaltigen Indizien und Beweisen.

Sonst braucht man immer einen Gerichtsbeschluss.