Kann eine Forderung tituliert werden, obwohl sie bezahlt wurde?
Ich habe leider erfahren, dass ich einen Schufa Eintrag sowie eine titulierte Forderung habe. Den Betrag für die ursprüngliche Forderung habe ich aber damals bezahlt, sogar mit großzügigen Gebühren - bevor tituliert wurde. Der Anwalt wollte aber noch weitere Mahngebühren auf die Gebühren aufschlagen. Diese Briefe und Mahnbescheide habe ich jedoch nicht erhalten, weil ich damals für mehrere Monate beruflich ins Ausland versetzt wurde und sogar meine Wohnung in Deutschland aufgegeben habe. Als ich wiederkam, habe ich dann herausgefunden, dass die Schufa negativ war und mich bei dem Anwalt gemeldet und die Gebühren bezahlt. Nun frage ich mich, ob das alles so richtig war, und ob ich das nicht anfechten sollte. Es geht um knapp 100 EUR, was sehr ärgerlich ist.
5 Antworten
Hallo
Du kannst die Gebühren im Allgemeinen prüfen, allerdings ist es gerechtfertigt bei nicht rechrzeitigem Eingang der Zahlung weitere Gebühren zu erheben (z.B. Verzugszinsen)
Sofern die Gebühren nicht gerechtfertigt waren, kannst du sie zurückfordern.
Das kann man nicht pauschal sagen, man muss wissen welche abgerechet werden.
Dein Fall ist besonders schwierig, da du dich abgemeldet hast. Das verursacht dann höhere Gebühren, so eine Ermittlung ist aufwändig.
Dennoch: Verlange für jeden strittigen Punkt Belege, 600€ ist ein Haufen Geld.
Zuerstmal suchts du die entsprechenden Bescheide alle zusammen, dort sind die Einzelpunkte/ Hauptforderung + Nebenforderungen aufgefürt sowid Rechtsgrundlage. Dadurch kannst du die Einzelpunkte recherchieren.
... wurde sie aber doch gar nicht. Es waren "weitere", die eben nicht bezahlt wurden.
Und MB sowie Titel geht ja nur, wenn diese Dinger auch zugestellt wurden.
Also gab es einen Briefkasten und Ausland greift nun wirklich nicht.
Wenn du beweisen kannst das du im Ausland warst kannst du die Titulierung in den vorigen Standsetzen lassen (beantragen) beim Gericht von dem Mahnbescheid und das ist so als gäbe es kein Mahnbescheid.
Richtig. Wohnungsauflösung, Abmeldung und Versetzung zusammen sollten das mehr als eindeutig beweisen.
Schlicht und ergreifend - die Forderung wurde zwischenzeitlich tituliert und damit rechtskräftig.
Das Du damals nicht dafür gesorgt hast, dass Dich für Dich bestimmte Post erreichen konnte - alleine Dein Problem.
Bedeutet langfristig zudem noch, dass die Eintragung in der Schufa erst 3 Jahre, beginnend ab dem 1.1. des FolgeJahres nach der Bezahlung gelöscht werden wird.
Immer dann, wenn eine Forderung nicht vollständig bezahlt wird, kann die Titulierung des offenen Restbetrages fortgeführt werden.
Du kannst den Gläubiger oder dessen Anwalt bitten, Dir eine Abrechnung zu erstellen. Dann kannst Du alles noch mal prüfen.
Wie kann ich überprüfen, ob diese gerechtfertigt waren? Die ursprüngliche Forderung lag bei knapp 180 EUR. Bezahlt habe ich insgesamt mehr als 600 EUR innerhalb von einem Jahr. Darf man so hohe Mahngebühren und Zinsen verlangen?