Kann ein Abschlusszeugniss ungültig gemacht werden?
Ich erreichte den Werkrealschulabschluss mit einer 5 in Mathematik, könnte der Schulabschluss Irgendwie ungültig gemacht werden im nachhinein durch Betrug des weiteren selbst wenn man ein Ausbildungsberuf ausübt, Wie im Handwerk als Maler desweiteren?
2 Antworten
Wenn ein Betrug nachgewiesen wird, kann der Abschluss natürlich aberkannt werden.
https://www.juraforum.de/forum/t/kann-ein-schulabschluss-aberkannt-werden.535981/
"Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind." (Aus: Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlußprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Vom 4. August 1994, Stand: 7.11.2015)
Und aus dem Laienverständnis heraus wäre es doch seltsam, wenn der Abschluss trotz Betrug behalten würde, oder? Sicherlich wird es Verjährung geben, aber wer guckt schon nach Jahren bei einem Schulabschluss nach? Ist ja nicht ganz so wie akademische Titel.
Gruß
Du machst jetzt mit dem Zeugnis weiter welches Du hast und gut.
Betrug wurde in Mathematik Nachgewiesen und wurde dann dennoch durchgelassen
Das klingt zwar komisch, aber wer weiß was da genau die Gründe waren.
Gruß
In Deutsch warst Du aber auch nicht die hellste Kerze auf der Torte 😉.
Das was ich erkennen kann, beantworte ich Dir auch gerne:
Betreibst Du selber Urkundenfälschung, ist die Fälschung natürlich ungültig und Du kassierst, wenn es auffliegt Ärger.
Eine Urkunde kannst Du nicht ändern, aber Du könntest mit einem weiteren Bildungsabschluss, bspw Fachabitur ein besseres Zeugnis erhalten.
Das Zeugniss wurde seit 2,5 Jahren nicht eingezogen, und es kam sonst nicht zu verfahren
Betrug wurde in Mathematik Nachgewiesen und wurde dann dennoch durchgelassen, ansonsten bekäme man ja ein Abgangszeugniss der Hauptschule darauf kam es ja nicht. könnte man dennoch ohne bedenken ein Ausbildungsberuf abschliesen?