Kann die eigene Mutter, als gesetzliche zuständige Betreuer/rin bei mir selber ein Antrag auf gesetzlichen Betreuerwechsel unter Umständen zukünftig anfechten?

3 Antworten

Vom Gefühl her, würde ich sagen, dass sie es darf. Sie ist ja eine offizielle Betreuung.

Ich denke nicht, daß sie das kann.

Du würdest wohl zumindest vom Gericht angehört werden,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Natürlich kannst du den Antrag stellen - deine Mutter als aktuelle Betreuerin wird dann aber auch angehört werden.