Kann die eigene Mutter, als gesetzliche zuständige Betreuer/rin bei mir selber ein Antrag auf gesetzlichen Betreuerwechsel unter Umständen zukünftig anfechten?
" Mit der obigen Frage möchte ich wissen, ob meine eigene Mutter, als aktuell zuständige gesetzliche Betreuer/rin für mich selber einen von mir selber gestellten Antrag auf gesetzlichen Betreuerwechsel beim zuständigen Betreuungsgericht unter Umständen zukünftig anfechten kann beziehungsweise könnte, wenn Sie selber etwas dagegen hätte und was wären die zukünftigen Folgen und Konsequenzen in so einem Fall unter Umständen???"
"Deshalb die sowohl die obige: (Bildungsfrage, Geistesfrage, Rechtsfrage oder Wissensfrage) von mir selber diesbezüglich im allgemeinen so..."
3 Antworten
Vom Gefühl her, würde ich sagen, dass sie es darf. Sie ist ja eine offizielle Betreuung.
Ich denke nicht, daß sie das kann.
Du würdest wohl zumindest vom Gericht angehört werden,
Natürlich kannst du den Antrag stellen - deine Mutter als aktuelle Betreuerin wird dann aber auch angehört werden.