Kann die Betreuerin meiner Mutter Schulden machen?

Bergfex49  20.06.2024, 09:46

Für welche Lebensbereiche ist denn die Betreuerin bestellt?

Siri1204 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:02

Soweit ich weiß für alles. Sie kümmert sich um die Finanzen, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir Kinder haben keine Rechter mehr und bekommen von ihr auch keine Auskunft

5 Antworten

Nicht die Betreuerin macht die Schulden, sondern das Sozialamt bzw. Pflegekasse kommt und verlangt die Kosten.

Ansonsten bleibt die Möglichkeit, dass deine Mutter in ein betreutes Wohnen o.ä. zieht, die Wohnung verkauft wird, ihr evtl. noch den Erbteil von dem Vater bekommt und deine Mutter mit dem Geld ihre Unterkunft bezahlen kann.


Siri1204 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 19:01

Danke, aber das dürfen wir nicht entscheiden. Das entscheidet die Betreuerin.

0
malteabc  23.06.2024, 23:22
@Siri1204

Was entscheidet die Betreuerin? Die Kosten für das Pflegeheim müssen doch bezahlt werden. Wenn ihr das direkt übernehmt, dann ist es auch ok, aber dass werdet ihr ja sicher nicht machen (können).

0
Siri1204 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 08:20
@malteabc

Hallo, die Betreuerin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und beharrt darauf, dass meine Mutter, solange es geht, in ihrer Wohnung bleibt.

0
malteabc  24.06.2024, 13:58
@Siri1204

Das kann sie nicht.

Wede dich doch an das Gericht, spätestens dort kann entschieden werden, dass die Mutter in ein Heim kommt.

Bei Pflegegrad 4 kommt sie sofort in ein Heim. Das wird dann allerdings deutlich teurer und geht vom Erbe ab.

0

Es wäre sicher möglich, eine Hypothek auf die Wohnung aufzunehmen. Dazu benötigt sie die Zustimmung des Amtsgerichts. Die Schulden müsste dann aber von den Erben abgezahlt werden oder die Bank erhält die Wohnung. Ich will nicht unken, aber ihre Lebenserwartung dürfte geringer sein, da bleibt vom Wert der Wohnung noch etwas.

Die Kosten der Betreuerin erscheinen mir zu hoch. Lasst euch bei einem Pflegestützpunkt beraten.


Jede Wohnung ist verkäuflich und in München noch mal doppelt so gut !

Es kommt nur auf den Preis darauf an, was ihr dafür haben wollt und das ist anscheinend zu viel.


ant8eart  20.06.2024, 09:57

verstehe ich auch nicht. Der Kaeufer koennte die Wohnung doch an die Mutter dann vermieten. Sie bleibt dort und zahlt Miete.

Ist eigentlich ganz einfach. Und in Muenchen ist die Nachfrage wirklich enorm.

1
Siri1204 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:45
@ant8eart

Danke, aber laut Makler findet er wohl niemenden, ich verstehe es auch nicht ganz...

0
steefi  20.06.2024, 11:28
@Siri1204

Ganz einfach: Anderer Makler, Problem gelöst.

1
Siri1204 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:03

Ich habe regelmäßig Kontakt zum Makler, er sagt, viele Leute sind interessiert, wollen dann aber in ca. 1 bis 2 Jahren selber einziehen - und das können wir nicht gewährleisten. Daher keine Käufer.

0

Ja, kann sie, weil nicht sie die Schulden macht, sondern deine Mutter um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wie sehr ihr das? Kann die Betreuerin Schulden machen?

Es ist problematisch, denn die Betreuerin schließt ja lediglich einen Vertrag mit dem Pflegedienst o.ä. ab, den die Mutter dringend braucht.

Wenn die Mutter den Pflegedienst oder das Pflegeheim wirklich BRAUCHT, dann geht es nicht anders. Da kann die Betreuerin auch wenig machen, denn es gibt einfach keine Alternative wie die Mutter sonst versorgt werden könnte, die wesentlich kostengünstiger wäre.

Dementsprechend sollte man eben schauen, dass die Wohnung verkauft wird, dann werden entsprechende Zahlungen vom Sozialamt übernommen wie z.B. Pflege oder Heimnunterbringung. Dass die das natürlich nicht machen wenn noch Vermögen da ist liegt auf der Hand.


Siri1204 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 09:32

"Dementsprechend sollte man eben schauen, dass die Wohnung verkauft wird, dann werden entsprechende Zahlungen vom Sozialamt übernommen wie z.B. Pflege oder Heimnunterbringung"

Mit dem Erlös der Wohnung könnter der Lebensunterhalt meiner Mutter bestritten werden, Sozialgeld bekommt sie nach Verkauf sicher nicht....

0
BeviBaby  20.06.2024, 10:32
@Siri1204

Solange nicht, bis das Vermögen bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht ist, natürlich. Danach kann dann aber eben das Sozialamt hinzugezogen werden. Sow war das gemeint.

0
Siri1204 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:47
@BeviBaby

Lieben Dank, das mit dem Schonvermögen hab ich noch nie gehört.

0