Kann der Hauptmieter mir, als Untermieter, verbieten einen eigenen Internetanschluss zu holen?
Ich wohne über dem Freund meiner Mutter als Untermieter seiner 2ten angemieteten Wohnung. Nun gab es immer wieder Probleme mit dem gemeinsam genutzten Internet der unteren Wohnung, weswegen ich mich entschlossen habe einen eigenen Anschluss in den oberen Räumen zu bestellen. Dies lief ohne Probleme. Nun möchte der Freund meiner Mutter als Hauptmieter allerdings nicht, dass diese Wohnung einen Internetanschluss besitzt und hat mich gebeten, den Router zu entfernen. Hat er als Hauptmieter ein Recht darauf? (Ich hätte das wohl vorher besprechen sollen, das ist mir soweit schon bewusst)
Ein Internetanschluss, oder dessen Bereitstellung, ist nicht im Untermietvertrag vorgegeben.
"einen eigenen Anschluss in den oberen Räumen zu bestellen" - Hast du tatsächlich eine Firma in der Wohnung und im Haus bohren und Kabel verlegen lassen?
Nein Kabel waren bereits vorhanden
Kann es möglich sein, dass ein zweiter Router am selben Kabel die Übertragungs-Kapazität des Routers des Vermieters verringert oder sonstwie die Übertragung stört?
Nein der hauptmieter hat nur einen Router in der anderen Wohnung unter mir, welcher ueber Telefonbuchse läuft. Der Router den ich mir geholt, ist der einzige internetanschluss
Jeder Router benötigt einen Telefonanschluss oder einen (TV-)Kabelanschluss oder ein Glasfaserkabel, um einen PC mit dem Internet zu verbinden - falls er nicht über Funk arbeitet.
Ja das ist richtig. In der oberen Wohnung ist sowohl ein Telefonanschluss vorhanden der ungenutzt ist und ein Kabelanschluss, welchen ich jetzt nutze.
2 Antworten
Nein hat er nicht.
Der Hauptmieter - also dein Vermieter - ist duldungspflichtig was dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung angeht.
Der Hauptmieter meinte nun die Rechtslage wäre hierfür anders, da die Wohnung teilmöbiliert ist. stimmt das?
Sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, dürfte der Hauptmieter keine Handhabe haben. Was du in deinen Räumen machst, geht ihn nichts an, und geringfügige Änderungen in gemeinsam genutzten Räumen wird er dulden müssen. Im Rahmen der Interessenabwägung wird er schon handfeste Gründe gegen einen zusätzlichen Router vorbringen müssen. Ein "Ich will das nicht!" wird hier kaum ausreichen.
Du solltest auf der anderen Seite allerdings bedenken, dass du nicht den Regelungen des Kündigungsschutzes unterliegst. Sofern es vertraglich keine andere Regelung gibt, könnte der Hauptmieter das Untermietverhältnis noch heute zum Ende des Monats kündigen (§ 573c Abs. 3 BGB).
Ich habe kein Künidgungsschutz bei einem Untermietverhältnis? :O
Sofern der Wohnraum überwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenständen auszustatten ist, in der Tat nicht: § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Wo ist dies festgelegt? Ich würde ihm das gerne zeigen um weitere Konflikte zu vermeiden. Sein Argument ist ja, dass er der Hauptmieter ist und ich somit an der Wohnung nichts sichtbares in gemeinsam genutzten Räumen ohne Zustimmung ändern darf. Dazu gehöre auch der Router und der Internet-Anschluss