kann der Arbeitsgeber Mitarbeiter kündigen wegen svv?

4 Antworten

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten (und nur bei mehr als 10 Vollzeitstellen im Unternehmen). Bis dahin kann der Arbeitgeber dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Erst nach diesen sechs Monaten muss er eine Kündigung begründen. Dabei wären Narben, egal woher sie stammen, definitiv kein gültiger Kündigungsgrund.

ABER: man sollte immer davon ausgehen, dass dort, wo ein Kündigungsgrund gesucht wird, früher oder später auch einer gefunden werden wird. Zudem ist jede Kündigung rechtskräftig, egal wie ungültig der Grund auch war, wenn man nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt Kündigungsschutzklage erhebt. Und selbst, wenn diese Klage erfolgreich ist, läuft sie selten darauf hinaus, dass man wie bisher weiter gut zusammenarbeitet, sondern eher auf eine Einigung auf eine Abfindung.

Ob dir aber so ganz grundsätzlich diese Narben irgendwie negativ angerechnet werden, lässt sich eh schlecht vorhersagen. Es kann natürlich Zweifel wecken, ob du psychisch stabil und somit zuverlässig anwesend bist oder doch öfter krankheitsbedingt ausfällst. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind die Fehlzeiten oft auch besonders lang, weshalb das Arbeitgebern schon potentiell Sorgen bereiten kann.

Gleichzeitig ist es aber ja ein gutes Zeichen, dass es sich ausschließlich um Narben und nicht um frische Wunden handelt. Das spricht ja dafür, dass du die Probleme, die dazu geführt haben, be- und verarbeitet hast und somit wieder psychisch stabil bist.

Wie es in dem Job aufgefasst wird, hängt aber komplett davon ab, auf welche konkreten Personen mit welchen Einstellungen und Erfahrungen du dort triffst. Bei verständnisvollen Menschen wäre wahrscheinlich der offensive Umgang damit die beste Strategie. Bei Menschen mit vielen Vorurteilen und einer stigmatisierenden Haltung zu psychischen Erkrankungen könnte das hingegen so richtig nach hinten losgehen... Somit echt schwer, dir dort zu raten, wie du dich verhalten sollst! Am besten erst mal in Ruhe vorfühlen, beobachten und herausfinden, mit welcher Sorte Mensch du es dort zu tun hast...


kuerbiskern296 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 19:17

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)

Nein das darf er nicht, er dürfte auch nicht verlangen das du Langarmshirt trägst. Außer du musst langarm Uniform anziehen was vertraglich geregelt ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Intern untereinander nicht.

Wie man dazu steht wenn du öffentlich auftrittst/arbeitest (falls das so ist), weiß ich nicht. Da ist das Thema vielleicht immer noch nicht sensibilisiert genug. Eine Kündigung sollte es deswegen jedoch nicht gleich geben.

Sowas ist kein Kündigungsgrund. Normalerweise werden Narben in der Arbeit auch keine große Rolle spielen.