Kann das Jobcenter mich aus der Wohnung schmeißen?
Hallo,
Danke im Voraus an alle, die sich meine Frage anschauen und gewissenhaft helfen möchten.
Ich habe Angst, dass das Jobcenter mich (zwingt) mit meinem Vater zusammen zu wohnen.
Kontext:
Meine Eltern haben sich 2018 geschieden und somit war die Wohnung in der wir zu viert (Mutter, Vater, Bruder und ich) lebten allmählich zu groß. Meine Mutter hat jemand neuen gefunden und war oft nicht zuhause. Mein Bruder ist in eine WG gezogen, deshalb hab ich damals mit 19 eine Einzimmerwohnung bekommen, die das Jobcenter gott sei dank übernommen hat, da ich mein MSA nachholen wollte. (Ich hatte mit meiner Familie jahre lang probleme, dass ich nie zur Schule konnte und dadurch meinen Abschluss nicht geschafft habe).
jetzt 2024, ich 21 bin beim Jobcenter/Bafög, da ich am Abitur machen bin. Jetzt möchte mein Vater mit dem ich kaum kontakt habe (ich mag ihn auch nicht, um es ganz nett auszudrücken) Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter hat ihm ein Schreiben geschickt, in dem es heißt - Sie haben angegeben, dass Sie mit Ihren Kindern Zusammen leben... - und möchten Anlagen wir WEP etc. Meine größte Angst ist es, dass das Jobcenter von mir verlangt mit ihm zusammen zu ziehen.
Falls sich jemand auskennt: Dürfen/können die das? Falls ja, was habe ich für Chancen und möglichkeiten? Ich würde gerne arbeiten, ist aber mit dem Abitur nicht möglich eine Wohnung und Lebensunterhalt von zu finanzieren. Davon abgesehen, dass meine Noten darüber leiden würden. (habe es schon mit einem Minijob versucht).
5 Antworten
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Dein Vater hat im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wenn keine Kinder bei ihm leben, kann er das im Antrag auch nicht angeben.
Wenn Du eine eigene Unterkunft hast, wird dich das Jobcenter auch nicht zwingen wieder bei den Eltern oder Vater einzuziehen.
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Nein, das ist absurd. Und falls Dein Vater fehlerhafte Angaben gemacht hat und alleine lebt, ist das einzig sein Problem. Sollten noch Geschwister von Dir dort wohnen, muss er auch nur die angeben, damit hast Du nichts zu tun.
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Ich weiß es nicht. Gebe ich zu. Ich kann Deine Situation jedoch verstehen. Wäre ich Du, würde ich dem Jobcenter einen Brief schreiben und mich erklären, warum ich in dieser Wohnung bleiben möchte. Immerhin bist Du auch dabei, Dir ein eigenes Leben aufzubauen - was an sich löblich ist. Schildere also ein paar Eindrücke, die Du mit Deinem Vater negativ erlebt hast. Vielleicht reicht das aus, die Leute vom Amt zu überzeugen, dass Dein Vater kein geeigneter WG-Partner ist.
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Danke für deine Antwort. Ich habe auch schon überlegt eine Erklärung abzugeben, aber die wird mein Vater abgeben, weshalb ich ja nicht die Wahrheit reinschreiben kann. Er wird bestimmt sauer und oder gibt es nicht ab. das ist meine Angst.
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Sie haben angegeben, dass Sie mit Ihren Kindern Zusammen leben
Du kannst die Angabe problemlos korrigieren.
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Du wohnst in einer Einzimmerwohnung und dein Vater immer noch in der großen Wohnung und will nun Bürgergeld beantragen.
Das Jobcenter wird dir bestimmt nicht vorschreiben das du bei deinem Vater einziehen sollst, es kann nur sein das sie deinen Vater auffordern die große Wohnung zu verlassen weil sie so wohl nicht die Miete übernehmen werden.
Jeder Einzelperson stehen nur 45 qm Wohnraum zu, und wenn ihr vorher mit 4 Personen dort gewohnt habt wird dein Vater diese aufgeben müßen, und du kannst in deiner Einzimmerwohnung bleiben.
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Er wohnt nicht in dieser Wohnung. Er ist noch dort aber noch gemeldet. Der Mietvertrag ist über meine Mutter. Er ist damals ausgezogen und wohnte immer wo anders, er hat nie eine feste bleibe gehabt. Hauptsache ich muss meine Wohnung nicht aufgeben, das wäre so ein Horror für mich.
Er behauptet, gesagt zu haben, dass er ohne Kinder wohnt.. was mich aber stutzig macht ist, dass das Jobcenter von mir zb. das Formular WEP (für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft) will? ich möchte mit dem jobcenter auch keine Probleme oder dass die denken, ich hätte kein Problem damit, mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben