Kann das Jobcenter mich aus der Wohnung schmeißen?

5 Antworten

Dein Vater hat im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wenn keine Kinder bei ihm leben, kann er das im Antrag auch nicht angeben.

Wenn Du eine eigene Unterkunft hast, wird dich das Jobcenter auch nicht zwingen wieder bei den Eltern oder Vater einzuziehen.


lunmullr 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 00:26

Er behauptet, gesagt zu haben, dass er ohne Kinder wohnt.. was mich aber stutzig macht ist, dass das Jobcenter von mir zb. das Formular WEP (für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft) will? ich möchte mit dem jobcenter auch keine Probleme oder dass die denken, ich hätte kein Problem damit, mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben

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isomatte  28.07.2024, 05:30
@lunmullr

Dann teile dem Jobcenter schriftlich mit dass Du nicht im Haushalt des Vaters lebst und das auch nicht vor hast und belege das entsprechend durch eine Kopie deiner Meldebescheinigung.

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Nein, das ist absurd. Und falls Dein Vater fehlerhafte Angaben gemacht hat und alleine lebt, ist das einzig sein Problem. Sollten noch Geschwister von Dir dort wohnen, muss er auch nur die angeben, damit hast Du nichts zu tun.

Ich weiß es nicht. Gebe ich zu. Ich kann Deine Situation jedoch verstehen. Wäre ich Du, würde ich dem Jobcenter einen Brief schreiben und mich erklären, warum ich in dieser Wohnung bleiben möchte. Immerhin bist Du auch dabei, Dir ein eigenes Leben aufzubauen - was an sich löblich ist. Schildere also ein paar Eindrücke, die Du mit Deinem Vater negativ erlebt hast. Vielleicht reicht das aus, die Leute vom Amt zu überzeugen, dass Dein Vater kein geeigneter WG-Partner ist.


lunmullr 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 22:27

Danke für deine Antwort. Ich habe auch schon überlegt eine Erklärung abzugeben, aber die wird mein Vater abgeben, weshalb ich ja nicht die Wahrheit reinschreiben kann. Er wird bestimmt sauer und oder gibt es nicht ab. das ist meine Angst.

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AriZona04  27.07.2024, 22:29
@lunmullr

Dann schick es direkt hin - per mail. Lass Dir von Deinem Vater die Kundennummer geben und dann gib die an. Wenn Du Hilfe brauchst - frag mich!

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Sie haben angegeben, dass Sie mit Ihren Kindern Zusammen leben

Du kannst die Angabe problemlos korrigieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Du wohnst in einer Einzimmerwohnung und dein Vater immer noch in der großen Wohnung und will nun Bürgergeld beantragen.
Das Jobcenter wird dir bestimmt nicht vorschreiben das du bei deinem Vater einziehen sollst, es kann nur sein das sie deinen Vater auffordern die große Wohnung zu verlassen weil sie so wohl nicht die Miete übernehmen werden.
Jeder Einzelperson stehen nur 45 qm Wohnraum zu, und wenn ihr vorher mit 4 Personen dort gewohnt habt wird dein Vater diese aufgeben müßen, und du kannst in deiner Einzimmerwohnung bleiben.


lunmullr 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 00:19

Er wohnt nicht in dieser Wohnung. Er ist noch dort aber noch gemeldet. Der Mietvertrag ist über meine Mutter. Er ist damals ausgezogen und wohnte immer wo anders, er hat nie eine feste bleibe gehabt. Hauptsache ich muss meine Wohnung nicht aufgeben, das wäre so ein Horror für mich.

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