Kaminofen?
In meiner Eigentums Wohnung, wo ich bis lang gewohnt habe, ist ein Kamin Ofen, der aber jetzt aus getauscht werden müsste. Bin ich als Vermieter verpflichtet dem Mieter einen neuen Ofen zu kaufen?
Ist die Wohnung schon vermietet oder willst Du erst vermieten?
Sie ist vermietet. Da es eine Heizung gibt, dient der Ofen nur als zusätzliche gelegentliche Wärme Quelle
5 Antworten
Wenn Du die Wohnung nicht mehr selbst nutzen, sondern vermieten willst, wirst Du für angemessene Heizmöglichkeiten sorgen müssen. Ob das jetzt ein Ofen, eine Gasheizung, eine solarbetriebene Stromheizung oder was auch immer ist, ist erst einmal egal - sie muss die Räume "nur" dauerhaft und zuverlässig ausreichend warm bekommen.
Die anderen Wohnungseigentümer in dem Haus (ich vermute einfach mal, es ist ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen) müssen ebenfalls damit einverstanden sein. Letztlich wird sich (das nehme ich zumindest stark an) Deine Lösung ja auch auf deren Heizsituation auswirken.
Sollten die anderen Bewohner in dem Haus sowieso schon zur Miete wohnen, musst Du sie ebenfalls informieren; schließlich ziehen Änderungen im Haus für gewöhnlich auch Mietanpassungen (aka Erhöhungen) nach sich.
Ah, ok. Dann sollte dem Entfernen des Kamins nichts entgegenstehen.
Wenn ein funktionierender bzw. nutzbarer Ofen im Mietvertrag steht, schuldest du deinem Mieter auch einen. Wenn nicht, nicht.
Wenn der Ofen zur Übergabe in einem funktionstüchtigen Zustand übergeben wurde, bist Du nach § 535 BGB auch zur Instandhaltung verpflichtet. Wenn der Ofen irreparabel defekt ist, heißt das für dich, dass Du einen Ersatz beschaffen musst.
Ich würde da im Vorfeld mit dem Mieter besprechen, ob er den Ofen überhaupt benötigt. Je nach Kostenaufwand für den neuen Ofen könnte man dem Mieter im Gegenzug hier beispielsweise einen Mieterlass von 10-20 EUR im Monat anbieten.
Als Vermieter bist Du verpflichtet die Mietsache in dem Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen wie er bei Mietbeginn war.
War bei Mietbeginn ein funktionsfähiger Kaminofen vorhanden mußt Du dafür sorgen das er während der Mietdauer funktionsfähig bleibt.
Das es noch eine Zentralheizung gibt spielt keine Rolle.
Sofern der Ofen der ausreichen Wohnungsbeheizung dient und Vermietgereigentum ist, ja.
Reicht die kovnentionelle Beheizung der Wohnung aus, können Sie den Ofen stilllegen bzw. entfernen und das Ofenloch schließen.
Es geht nur um 1 Wohnung, die eine Heizung hat, der kaminofen dient nur für gelegentliche Wärme