Kamera an Fahrrad im Gemeinschafts-Keller erlaubt?
Hallo, den genauen Grund möchte ich einmal dahingestellt lassen und des Weiteren möchte ich klarstellen, dass keine dieser Aufnahmen öffentlich gemacht wird.
Ich habe aus Sicherheits-Gründen eine winzige Kamera an meinem Fahrrad montiert, und ich lebe zur Miete in einem Mehrfamilien-Haus. Das Fahrrad steht im Gemeinschafts-Keller, und die Kamera zeichnet 24/7 auf, außer sie muss neu geladen werden versteht sich. Entsprechend sind auf den Aufnahmen auch meine Nachbarn zu sehen, denen die Kamera bisher nicht aufgefallen ist. Gibt es da rechtliche Bedenken, oder kann ich das Gerät weiterhin 24/7 laufen lassen?
1 Antwort
Kann ein paar Tausend kosten, Verstoß DS-GVO und BDSG.
Ist natürlich komplett verboten, Persönlichkeitsrechte verletzt.
Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB
Also Sachen gibt's...
Weil die teilweise schon verklagt worden sind mit ihren Videos, nicht speziell eine Stelle (Fahrradkeller) filmen, ect...
Alles Grauzone - auch ist das Gesetz mit den Videos mit den Dashcams nicht vergleichbar weil es sich um unbewegliche Kameras handelt!
Du musst nur wissen: es ist nicht erlaubt, sieht einer das Teil holt die Polizei, zeigt dich an, nimmt einen Anwalt, du unterschreibst die anwaltschaftliche Kostennote, unterschreibst das strafbewehrte Unterlassungsversprechen, zahlst das Alles und evtl. Schadensersatz ..
Für die Sicherheit deines Ebikes?
Kauf dir einen AirTag.
Abermals vielen Dank!
Das Gerät ist bereits aus dem Keller entfernt worden, und wird künftig so nicht erneut zum Einsatz kommen.
Angenehmes Wochenende wünsche ich!
Danke dafür, nur zur Info:
Habe seit mindestens 10 Jahren eine Dashcams in unseren beiden Familienfahrzeugen die beim einschalten der Zündung aufnehmen in 3 Minuten-Blöcken aber diese werden ( bedingt durch die SD-Kartengrösse) nach rund 30 Minuten überschrieben( immer die Âltesten)
Mit einem Klick wird ein Block gegen überschreiben geschützt, fals nötig.
Und so funktioniert das ganz gut
Danke für die Antwort, die Kamera ist auch erst zwei Tage im Einsatz, und das Material ist täglich gelöscht worden, auch wurde auch nicht öffentlich geteilt.
Dann werde ich die eben deaktivieren, sobald das Fahrrad im Keller abgestellt wird. Es ging dabei eigentlich um die Sicherheit meines E-Bikes, nicht darum irgendwelche Menschen beabsichtigt oder gezielt aufzuzeichnen.
PS: Da stellt sich mir allerdings die Frage, wenn sowas generell verboten ist, warum Aufzeichnungen von Stadtfahrten oder dergleichen immer noch ausgestrahlt werden dürfen, oder auf Social-Media oder Diensten wie YouTube ohne verpixelte Gesichter abrufbar sind? Egal ob Radfahrer mit ihren GoPros, oder zu Fuß mit einer 360° Kamera, und so weiter. Da laufen nun mal auch Menschen kurzweilig durch das Bild. Warum ist dergleichen kein Problem, aber das Absichern des eigenen Vermögens strafbar? Das würde mich noch abschließend interessieren.