Verkäufer hat Mangel an verkaufter Ware erst später festgestellt, haftbar?

2 Antworten

Hallo,

es gibt eigentlich nur zwei Dinge zu klären, nämlich,
- ob ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist und
- ob sich der Gegenstand in dem von Dir beschriebenen Zustand befindet.

Da hier niemand das Angebot kennt, und auch nicht genau weiß, was konkret vereinbart wurde, kann man nicht wirklich viel sagen. Einen Angebotsirrtum hast Du ja offenbar nicht erklärt.

Persönlich denke ich bei solchen Dingen immer, dass der Preis für den Verkäufer zu niedrig war. Dann wird alles mögliche vorgeschoben, dessen Wahrheitsgehalt einmal dahingestellt sein mag.

Ich denke allerdings auch, dass sich für - sagen wir mal - 250 EUR Streitwert kein Anwalt die Finger krumm macht. Und der Käufer, nicht Du, müßte Dich im Streitfall auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen und nachweisen, dass ein solcher wirksam zustande kam, und Du ggf. das fehlende Teil arglistig verschwiegen hast (falls Du die Gewährleistung ausgeschlossen hast).


Brinchen143 
Fragesteller
 02.12.2021, 02:24

Ja, das sind eben ein paar Punkte, die aufeinander kommen.

Richtig, ich habe nicht vorher recherchiert, daher mein Fehler wozu ich stehe. Daher hab ich im ersten Step auf das Situationsbedingte Verständnis zum Rücktritt appelliert.

...und natürlich will ich im besten Fall auf einen besseren Preis kommen. Aber wie gesagt, nur wenn der Käufer zustimmt, ansonsten bekommt er es zum vereinbarten Preis. Das steht außer Frage.

Gewährleistung hab ich leider auch nicht ausgeschlossen und die Frage auf Vollständigkeit bejaht, da ich davon ausgegangen bin... wie gesagt, leider auch nicht vorab richtig geprüft.

... und eben laut Netz könnte der Käufer insofern er nicht kulant zurück tritt behaupten a) Ich hätte den Mangel verschwiegen oder b) Ich würde den Mangel herbeiführen weil ich die Ware nicht her geben will...

Was beides nicht stimmt, so ehrlich wie ich bin...

Aber theoretisch könnte der Käufer ja sagen, ich hab ein Schnäppchen gemacht für etwas, was das 5-fache Wert ist. Ist es aber durch das fehlende Teil nicht mehr.

Somit könnte er doch verlangen, das ich so nachbessere, das es diesen Wert wieder hat... denn so hatte ich es ja versehentlich zugesagt...

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Boomer1965  02.12.2021, 02:38
@Brinchen143

Du mußt ja nicht als Verkäufer zu einem Gegenstand recherchieren, sondern kannst auch schreiben, dass Du den nicht kennst und auch nicht weißt, ob er vollständig ist. Dann hat der Käufer halt nur die Fotos.

Zu behaupten, Du hättest den Mangel verschwiegen oder herbeigeführt, wird schwierig, wenn der bereits auf Bildern offensichtlich ist, und Du das dem Käufer gegenüber noch erklärt hast.

Dann mußt Du dem Käufer gegenüber Deinen Irrtum ausdrücklich erklären und fragen, ob er den Artikel trotz der Mängel noch haben will, oder im gegenseitigen Einvernehmen vom Kauf zurücktritt. Wenn er schon bezahlt hat, erstatte ihm die Kohle zurück.

Ungeschickt wäre es, den Artikel nach einem abgebrochenen Verkauf zu einem höheren Preis wieder anzubieten. Dann glaubt Dir keiner Deinen Irrtum.

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Deine Beschreibung hilft nicht weiter, wenn du ein Gewerbe hast müsstest du die Antwort wissen, daher gehe ich von einem ebay Kleinanzeigen verkauf aus ?

Wenn dem so ist passiert da gar nix. Das paket ist nichtmal verschickt ? Dann passiert da auch erst recht nix, es gibt keine verträge oder sonstige Verpflichtungen und alles ist auf risiko. Es hätte auch beim versand beschädigt worden sein oder verloren gegangen werden es ist sehr schwierig und bei 50 euro würden Anwälte und die mühe mehr geld und nerven kosten als der warenwert


Brinchen143 
Fragesteller
 02.12.2021, 01:32

Ja ich bin privat und muss aufgrund kurzfristigen Umzugs ein paar Sachen zu Geld machen.

Was du schreibst, ist nicht ganz richtig, dass habe ich schon gegoogelt. Auch privat ist ein Kaufvertrag entstanden. Bedeutet, wenn ich das Geld erhalte MUSS ich die Ware rechtlich versenden wenn der Käufer darauf besteht.

Das ist aber nicht das Thema, das Thema ist der Mangel den ich selbst erst später bemerkt habe und so ehrlich oder blöd war, nach meiner Bitte um Rückabwicklung noch zu Schreiben, das ein Teil fehlt. Jetzt könnte der Käufer darauf bestehen, das ich es für die 50€ versende + behaupten ich würde ein Teil unterschlagen um nicht versenden zu müssen.

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Gimmesalt  02.12.2021, 01:36
@Brinchen143

Was bei googel steht was man muss und in gewissen Situationen realität ist sind trotzdem nochmal andere welten.

Wenn du das geld erhalten hast dann schick das geld einfach zurück und bestehe darauf dass du deine anzeige nochmal nachbessern möchtest, aufgrund der Stresssituation. Soll er dich dann wegen den zurück erhaltenen 50 euro verklagen oder was ? Man muss bei sowass ein bisschen auf zack sein du scheinst zu gut für diese welt zu sein :)

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Brinchen143 
Fragesteller
 02.12.2021, 02:08
@Gimmesalt

Ja, das ist schon möglich, dass ich da zu gutmütig bin. 😊

Aber faktisch könnte der Käufer mich tatsächlich auf Betrug verklagen... das hab ich schon an mehreren Stellen nachgelesen...

Leider derzeit eine f*** Situation. Mein Partner hat sich getrennt wegen einer anderen und will mich jetzt wie Abfall aus der Wohnung haben. Am besten gestern... und leider auch vermutlich rechtens, da ich zwar gemeldet bin, aber nicht im Mietvertag stehe. Ich muss jeden Tag mit rechnen, das er mich mit hab und gut vor die Tür setzt... leider herrscht hier so Wohnunsmangel, das ich seit 4 Wochen täglich vergeblich suche...

Eben alles extrem viel... und da macht man leider so Fehler...

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Gimmesalt  02.12.2021, 02:11
@Brinchen143

Jaa nur wenn man husten hat und googelt hat man auch direkt krebs oder liegt im sterben, alles gut... das ist natürlich kompletter mist.

Dann hoffe ich dass du schnell eine Lösung und ein schnelles ende für deine lage findest, alles gute

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