Käufer will Geld zurückbuchen - was tun?

miezepussi  30.05.2024, 08:56

Habt ihr Euch VORHER auf den Versand geeinigt, oder hast du einfach per Brief versendet?

itsyogirlseb 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 09:03

Er hat selber gesagt, ich zitiere: "Hey, also mir wär ganz lieb 1,60€ Versand und Überweisung"

2 Antworten

und jetzt habe ich einen Brief von der Bank bekommen, dass der Käufer das Geld zurückbuchen möchte.

Eine Überweisung kann man NICHT zurück buchen. Der Kunde kann sich zwar an seine Bank wenden, die schreiben Deine Bank an und Deine Bank fragt ob du den Betrag zurücküberweisen möchtest. Wenn Du "nein" sagst dann ist es nein. Das ganze ist mehr eine Anfrage - wenn man z.b. was falsch überwiesen hat oder so.

Die einzige Möglichkeit wäre dass dich der Käufer zivilrechtlich auf Rückzahlung verklagt. Das wird er aber nicht machen da die Gerichtskosten die er vorstecken müsste ein vielfaches des Betrages sind um den es geht.

Und selbst wenn es soweit käme: Der Richter kennt die Rechtslage bei Privatverkäufen ganz genau


itsyogirlseb 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 13:04

Vielen Dank für die Antwort. Es hat sich herausgestellt, dass Kleinanzeigen wohl das ganze eingeleitet hat (was mir komisch vorkommt, aber ich glaube ihm mal). Der Käufer haf sich gemeldet und meinte solange wir in Kommunikation bleiben, sei alles in Ordnung und es gäbe Schlimmeres. Er wartet jetzt darauf, was beim Nachforschungsantrag bei der Post rauskommt. Ich lasse die Frage aber mal für andere drin. Danke an alle!

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Von Experte Highlands bestätigt

Da der Käufer ausdrücklich verlangt hat, dass es unversichert gesendet wird ist er diese zusätzlichen Risiken

  • es nicht nachverfolgen zu können
  • bei Verlust nichts machen zu können
  • keine Versicherung zu haben

selber eingegangen.

Der Schaden geht auf ihn, Du musst da gar nichts zurück überweisen.


itsyogirlseb 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 09:06

Das heißt, wenn er mich theoretisch anzeigen würde, würde die Polizei nichts machen, weil das Risiko bei ihm lag, richtig? Er hat ja wie gesagt selber den Versand als Brief gewünscht. Ich verstehe diese Leute einfach nicht...

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Waldmensch70  30.05.2024, 09:24
@itsyogirlseb
Das heißt, wenn er mich theoretisch anzeigen würde, würde die Polizei nichts machen, weil das Risiko bei ihm lag, richtig? 
Kurzfassung:

Ja

Langfassung:

Wenn man etwas per Versand kauft, dann liegt das Risiko des Versandes sowieso immer beim Käufer. Der Verkäufer hat seinen Teil erfüllt, sobald er die Ware an die vom Käufer angegebene Adresse abgesendet (bei der Post abgegeben) hat.

Darum sollte man als Käufer auch immer auf einen versicherten Versand bestehen der eine Statusverfolgung bietet. Wenn dann etwas beim Versand schief geht, dann kann man den Versand nämlich zum Einen belegen (der Post gegenüber) und zum Anderen ist es dann versichert und die Post muss bei Verlust der Sendung den Preis ersetzen (bis zum angegebenen Maximalwert der Versicherung).

Das bei der Post zu beantragen, da einen Nachforschungsauftrag zu stellen etc. liegt dann aber wieder beim Absender, da der der Vertragspartner der Post ist, da er schliesslich das Paket frankiert und versendet hat, da muss der also im Zweifel mithelfen.

  

Wenn jetzt wie in Deinem Fall…

… der Käufer von sich aus wollte, dass die Ware unversichert und ohne Statusverfolgung versendet wird, dann nimmt er dieses zusätzliche Risiko in kauf, dass es bei einem Verlust keine Versicherung gibt und er nicht entschädigt wird.

Das Geld dann vom Verkäufer zurück zu fordern ist unsinnig, da der Verkäufer (Du) nichts dafür kann und der Käufer von sich aus freiwillig das Risiko eingegangen ist. Das Geld steht Dir zu und er hat halt Pech, dass der Brief mit der Ware verschwunden ist.

Nebenbei: Da keine Statusverfolgung existiert kann ja jeder behaupten, dass da "nie etwas angekommen sei".

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itsyogirlseb 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 09:42
@Waldmensch70

Ja, ich hatte auch recherchiert und da stand auch immer, dass ich eigentlich im Recht bin. Es tut aber gut, nochmal Zustimmung zu erhalten. Danke!

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