Käufer auf Ebay Kleinanzeigen möchte Laptop zurückgeben?
Hallo :),
Habe meinen 5 Jahre alten Laptop verkauft, welches gleichzeitig ein Tablet ist. Er ist nur 8 Mal benutzt worden und in einem sehr guten Zustand. Bevor ich dem Käufer alles gesendet habe, habe ich sogar alle Windows Updates durchgeführt.
Damals habe ich ihn für 500-600 erworben und habe ihn für 100 Euro reingestellt, bei den der Versand mit dabei war (sogar versichert und es hat mich 8 Euro gekostet). Nun klagt der Käufer, dass er zu langsam ist, obwohl ich dies noch einmal überprüft habe und er zwar etwas langsamer ist (aber nach 5 Jahren verständlich), je doch nur einen ticken, ansonsten einwandfrei war.
Darf er ihn jetzt einfach so zurücksenden?
LG
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast das Gerät ohne Gewährleistung privat verkauft. Somit gibt es zunächst einmal kein Rückgaberecht.
Wenn Du aber den Käufer bewusst getäuscht hast, also z. B. bei den Eigenschaften geschrieben hast, dass das Gerät raketenschnell ist, dann könnte der Kaufvertrag nichtig sein.
Geschwindigkeit darf man bei einem Laptop nicht automatisch voraus setzen, schon gar nicht bei einem Gerät das 5 Jahre alt ist. Allein die Windows-Updates und die damit nachgerüsteten Sicherheits-Features sorgen dafür, dass so ein Gerät langsamer wird, als im Originalzustand.
Hast Du also nicht eine bestimmte Geschwindigkeit versprochen, muss er das Gerät behalten.
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"Du hast das Gerät ohne Gewährleistung privat verkauft."
Ist das denn wirklich so? Die Gewährleistung muss explizit ausgeschlossen werden, genau das wissen wir aber nicht.
Nachtrag: wo greift die Gewährleistung, wenn überhaupt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich gehe davon aus. Wissen tu ich es auch nicht.
Wo würde die Gewährleistung greifen? Bei einem echten Mangel und ein Mangel liegt vor, wenn das Gerät defekt ist oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Es wurde nicht behauptet, dass das Gerät schnell ist, liegt auch kein Mangel vor und insofern spielt auch die Gewährleistung hier keine Rolle.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Callidus89/1631431674665_nmmslarge__364_74_396_396_68e01817b22187dc0fca2ceb8b63998a.png?v=1631431675000)
Wenn du im Angebot versprochen hast, dass das Gerät so schnell wie am ersten Tag ist oder z. B. "wie neu" ist, es das aber eben nicht mehr ist, dann wäre das ein Mangel.
Entweder man verhandelt dann einen neuen Preis oder man hebt den Kaufvertrag auf.
Hast du im Angebot keine derartigen Versprechungen gemacht, sondern hast klar formuliert, dass das Gerät gebraucht ist, dann ist es aus meiner Sicht kein Mangel. Dann kannst du die Beschwerden des Käufers einfach zurückweisen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Laptop hatte genau die gleiche Geschwindigkeit beim Kauf. Es ist ein Tablet Laptop mit sehr wenig RAM, welcher von Anfang an nicht sehr schnell war. Ich habe darum auch kein Problem in der Geschwindigkeit gesehen. LG
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Wie gesagt: Es kommt darauf an, was du dem Käufer versprochen hast, ob das nun ein Mangel ist oder eben nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OhMiaMiaJa/1631350486191_nmmslarge__4_0_370_370_d314639a74799c3ba45d8636bc85f798.png?v=1631350486000)
Es ist sein Laptop, er darf seinen Laptop hinschicken, wohin er möchte.
Der Kaufvertrag bleibt davon aber unberührt und ist gültig. Es gibt kein Rückgaberecht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Du nimmst an der neuen eBay-Zahlungsabwicklung teil, da hat der Käufer immer einen sehr weitreichenden Käuferschutz, der einem Widerrufsrecht gleichkommt.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Also wird eBay entscheiden, ob Du das Ding zurücknehmen musst.
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So…Da ist jetzt die Frage…Der Käufer hat nicht bei Ebay auf Artikel kaufen geklickt, sondern nur im Chat geschrieben, dass er kaufen möchte und hat noch am gleichen Tag per Überweisung gezahlt. Das heißt die ganze Abwicklung hat eigentlich nicht „über Ebay“ stattgefunden. Nun ist da die Frage, ob die Richtlinien überhaupt gelten? LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Dann gelten sie nicht, der Artikel gilt aber bei eBay als unbezahlt, also bekommen die auch keine Gebühren von Dir.
Und das werden die sich nicht gefallen lassen, sowas kann Dich den Account kosten.
Zur Sicherheit:
Wir reden aber schon über eBay und nicht über eBay Kleinanzeigen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ratefuchs007/1646079758465_nmmslarge__100_100_598_598_339e1d2464f23e8462e34ae5dd725546.jpg?v=1646079759000)
Ächz...
Warum schreibst Du eBay, wenn Du eBay Kleinanzeigen meinst?
Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Sorry, aber dann hätte ich mir die ganze Schreiberei auch sparen können.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Achso, ja ich hatte die Anfrage unter EBay Kleinanzeigen veröffentlicht als Kategorie, dachte man würde dann wissen, dass es sich dann darum handelt und nicht Ebay
![](https://images.gutefrage.net/media/user/aGlassofJuice/1635277801721_nmmslarge__0_0_222_222_1663c300ce9715abc96e7761b65e2620.jpg?v=1635277802000)
nein, außer er wäre wegen eines verschwiegenen defekts langsam, dann hätte er rechte
aber wenn er langsam ist, weil das modell langsam ist, ist das pech
ich kann mir auch kein 30ps auto kaufen und es zurückgeben, weil es langsam ist
Nein, ich habe keine Geschwindigkeit versprochen, weder hat der Käufer vor dem Kauf danach gefragt. Er war in Eile den Laptop zu kaufen und hat sogar auf Vorkasse bezahlt. LG