Käufer auf Ebay Kleinanzeigen möchte Laptop zurückgeben?

6 Antworten

Du hast das Gerät ohne Gewährleistung privat verkauft. Somit gibt es zunächst einmal kein Rückgaberecht.

Wenn Du aber den Käufer bewusst getäuscht hast, also z. B. bei den Eigenschaften geschrieben hast, dass das Gerät raketenschnell ist, dann könnte der Kaufvertrag nichtig sein.

Geschwindigkeit darf man bei einem Laptop nicht automatisch voraus setzen, schon gar nicht bei einem Gerät das 5 Jahre alt ist. Allein die Windows-Updates und die damit nachgerüsteten Sicherheits-Features sorgen dafür, dass so ein Gerät langsamer wird, als im Originalzustand.

Hast Du also nicht eine bestimmte Geschwindigkeit versprochen, muss er das Gerät behalten.


LorzV 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 09:14

Nein, ich habe keine Geschwindigkeit versprochen, weder hat der Käufer vor dem Kauf danach gefragt. Er war in Eile den Laptop zu kaufen und hat sogar auf Vorkasse bezahlt. LG

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bwhoch2  27.10.2021, 09:16
@LorzV

Dann hat er nun wirklich Pech gehabt. Vertrag ist Vertrag.

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SirKermit  27.10.2021, 09:39

"Du hast das Gerät ohne Gewährleistung privat verkauft."

Ist das denn wirklich so? Die Gewährleistung muss explizit ausgeschlossen werden, genau das wissen wir aber nicht.

Nachtrag: wo greift die Gewährleistung, wenn überhaupt?

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bwhoch2  27.10.2021, 09:55
@SirKermit

Ich gehe davon aus. Wissen tu ich es auch nicht.

Wo würde die Gewährleistung greifen? Bei einem echten Mangel und ein Mangel liegt vor, wenn das Gerät defekt ist oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Es wurde nicht behauptet, dass das Gerät schnell ist, liegt auch kein Mangel vor und insofern spielt auch die Gewährleistung hier keine Rolle.

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SirKermit  27.10.2021, 10:02
@bwhoch2

Genau das meinte ich, die Gewährleistung stellt ja nur sicher, dass bei Übergabe kein Mangel besteht. Den Rest wissen wir beide ja nicht.

Ein 5 Jahre alter schwachbrüstiger Convertible ist und bleibt das , was er damals auch schon war.

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Wenn du im Angebot versprochen hast, dass das Gerät so schnell wie am ersten Tag ist oder z. B. "wie neu" ist, es das aber eben nicht mehr ist, dann wäre das ein Mangel.

Entweder man verhandelt dann einen neuen Preis oder man hebt den Kaufvertrag auf.

Hast du im Angebot keine derartigen Versprechungen gemacht, sondern hast klar formuliert, dass das Gerät gebraucht ist, dann ist es aus meiner Sicht kein Mangel. Dann kannst du die Beschwerden des Käufers einfach zurückweisen.


LorzV 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 09:24

Der Laptop hatte genau die gleiche Geschwindigkeit beim Kauf. Es ist ein Tablet Laptop mit sehr wenig RAM, welcher von Anfang an nicht sehr schnell war. Ich habe darum auch kein Problem in der Geschwindigkeit gesehen. LG

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Callidus89  27.10.2021, 09:53
@LorzV

Wie gesagt: Es kommt darauf an, was du dem Käufer versprochen hast, ob das nun ein Mangel ist oder eben nicht.

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Es ist sein Laptop, er darf seinen Laptop hinschicken, wohin er möchte.

Der Kaufvertrag bleibt davon aber unberührt und ist gültig. Es gibt kein Rückgaberecht.

Du nimmst an der neuen eBay-Zahlungsabwicklung teil, da hat der Käufer immer einen sehr weitreichenden Käuferschutz, der einem Widerrufsrecht gleichkommt.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Also wird eBay entscheiden, ob Du das Ding zurücknehmen musst.


LorzV 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 09:37

So…Da ist jetzt die Frage…Der Käufer hat nicht bei Ebay auf Artikel kaufen geklickt, sondern nur im Chat geschrieben, dass er kaufen möchte und hat noch am gleichen Tag per Überweisung gezahlt. Das heißt die ganze Abwicklung hat eigentlich nicht „über Ebay“ stattgefunden. Nun ist da die Frage, ob die Richtlinien überhaupt gelten? LG

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Ratefuchs007  27.10.2021, 09:40
@LorzV

Dann gelten sie nicht, der Artikel gilt aber bei eBay als unbezahlt, also bekommen die auch keine Gebühren von Dir.

Und das werden die sich nicht gefallen lassen, sowas kann Dich den Account kosten.

Zur Sicherheit:
Wir reden aber schon über eBay und nicht über eBay Kleinanzeigen?

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Ratefuchs007  27.10.2021, 09:44
@LorzV

Ächz...

Warum schreibst Du eBay, wenn Du eBay Kleinanzeigen meinst?

Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.

Sorry, aber dann hätte ich mir die ganze Schreiberei auch sparen können.

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LorzV 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 09:52
@Ratefuchs007

Achso, ja ich hatte die Anfrage unter EBay Kleinanzeigen veröffentlicht als Kategorie, dachte man würde dann wissen, dass es sich dann darum handelt und nicht Ebay

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nein, außer er wäre wegen eines verschwiegenen defekts langsam, dann hätte er rechte

aber wenn er langsam ist, weil das modell langsam ist, ist das pech

ich kann mir auch kein 30ps auto kaufen und es zurückgeben, weil es langsam ist