EBay gekauft zurückgeben?

4 Antworten

Jetzt schreibt die Dame einfach das sie es mir einfach zurückschickt ….

Dann lass sie doch.

In diesem Fall legst Du das Paket fein zur Seite und teilst ihr mit, dass sie es gerne nach erneuter Bezahlung der Versandkosten zurückhaben kann.

Und fertig.

Da du anscheinend nicht mehr weißt, ob du den Artikel auf ebay oder auf ebay kleinanzeigen angeboten hast, ist deine Angabe Es war alles wie beschrieben leider nicht glaubwürdig.

obwohl ich es von allen Seiten fotografiert und reingestellt hatte.

Gibt es diese Beschädigung denn, und ist sie auf den Fotos zu sehen? Hat der Käufer ein Foto von der Beschädigung geschickt? Das wären die relevanten Angaben gewesen, nach der deine Frage zu beantworten gewesen wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nichalle0752 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 23:28

Wie in meiner Frage beschrieben ist es eBay Kleinanzeigen gewesen.
was heißt glaubwürdig? Ich möchte hier nur die Frage beantworten bekommen, ob das nun geklaubt wird oder nicht ist ja jedem selber überlassen.

In meinen Augen gibt es keine Beschäftigung und ihr gefällt es einfach doch nicht. Aber das was sie als Beschäftigung angibt, ist definitiv auf zwei der Bilder gut zu erkennen.

Aber leider habe ich nicht danach gefragt, sondern hatte eine ganz andere Frage. Hast du die nicht richtig gelesen/verstanden ?

0
ronnyarmin  13.11.2021, 23:36
@Nichalle0752

Natürlich habe ich deine Frage gelesen und verstanden, sonst wäre mir nicht aufgefallen, dass du mal ebay, mal ebay kleinanzeigen geschrieben hast.

Zu verstehen, ob die Beschädigung in der Beschreibung erwähnt oder auf deinen Bildern gezeigt wurde, gab es nichts, weil du es in der Frage nicht erwähnt hast.

In meinen Augen gibt es keine Beschäftigung

Also hast du in der Beschreibung nicht erwähnt, dass eine Stelle kaputt ist, sondern stattdessen geschrieben, dass es keine Beschädigung gibt?

Leider hast du noch nicht verraten, ob es die beschädigte Stelle tatsächlich gibt, und ob sie auf deinen Bildern zu sehen ist?

1
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 17:30
@ronnyarmin

Mein Gott ich meine Kleinanzeigen ist das jetzt so dramatisch? Viele kürzen das ab und sagen einfach eBay. Und nein es gibt keine Beschäftigung! Nochmal, Ihr gefällt es jetzt einfach doch nicht und „behauptet „ nur es sei kaputt. Es ist zwar nichts kaputt aber selbst wenn es so wäre, die Stelle die sie als kaputt bezeichnet war klar und deutlich auf den Bilder erkennbar. Aber es ist nichts kaputt. Sie sucht einfach nur einen Grund es zurück zugeben.

Und DAS WAR IMMER NOCH NOCHT MEINE FRAGE…

0
ronnyarmin  15.11.2021, 17:59
@Nichalle0752
Mein Gott ich meine Kleinanzeigen ist das jetzt so dramatisch? Viele kürzen das ab und sagen einfach eBay.

Ist es. ebay ist nicht ebay kleinanzeigen. Vom Käuferschutz her kann das einen Riesenunterschied machen.

..und „behauptet „ nur es sei kaputt...
Es ist zwar nichts kaputt...
...die Stelle die sie als kaputt bezeichnet war klar und deutlich auf den Bilder erkennbar.

Jetzt widersprichst du dir selber. Ist die Stelle, die klar und deutlich erkennbar ist, kaputt, oder nicht? Was hast du in der Beschreibung angegeben? Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?

Solange du so rumeierst, kann man dir keinen Rat geben.

1
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 02:31
@ronnyarmin

Ich habe es doch klar und deutlich formuliert!

Die stelle die die Dame als „ kaputt „ angibt ist auf den Bilder klar erkennbar.

Das hat aber nichts damit zu tun das es keine Beschäftigung gibt.

Verstehst du nicht was ich meine?

Das eine ist das eine und das andere das andere….

Ganz klar. Das sollte nur für die Info dienen , da ich weiß das man „WENN“ was kaputt wäre viele dies garnicht fotografieren und das dann ja Betrug wäre. Also selbst WENN es kaputt WÄRE, hat sie es ja auf den Bilder sehen können, da ja aber nichts kaputt ist, KONNTE SIE ES auf den Bilder nicht sehen weil ja nichts kaputt ist!!!

Es geht ihr einfach nur darum das es ihr nun doch nicht mehr so gefällt und das ist kein Grund das ich es zurücknehmen müsste…

Verstehst du es jetzt?

-Also nichts kaputt aber sie will es umtauschen und nun ?

NUR das war meine Frage.

0

Nicht annehmen. Dann geht es zurück.

Wenn es abgestellt wird, kannst es nehmen, aber "nicht erhalten". Brauchst nichts zu tun...

Falls alles stimmt, was du hier schreibst


Nichalle0752 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 18:51

Aber manchmal legen Sie es ja auch einfach vor die Tür oder in den Briefkasten… dann ist es doch hier. Oder fahre ich dann damit zur Post und gebe es zurück ?

0
Ratefuchs007  13.11.2021, 19:07
@Nichalle0752
Oder fahre ich dann damit zur Post und gebe es zurück ?

Nein, natürlich nicht:

In diesem Fall legst Du das Paket fein zur Seite und teilst ihr mit, dass sie es gerne nach erneuter Bezahlung der Versandkosten zurückhaben kann.

4

Was um alles in der Welt hat eine Garantie damit zu tun? Und kein Privatverkäufer muss etwas umtauschen.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Deine Ware genau wie beschrieben verschickt wurde, dann: Ihre Ware - Ihr Problem.

Kann sie gerne zurück senden. Du hälst sie dann für eine Abholung bereit. Fertig.


Nichalle0752 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 18:53

Naja, es gibt Leute die denken wenn sie etwa bei eBay oder generell privat kaufen haben sie genauso eine Garantie wie im Laden was ja nichtmal im Laden immer so.

0
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 19:04
@NonNam

Bei vielen hat man die , das man es bis 14 Tage umtauschen kann. Aber das ist halt auch nicht überall so. Ich glaube das kann jeder Laden für sich entscheiden.

0
NonNam  13.11.2021, 19:10
@Nichalle0752

Garantie ≠ Sachmangelhaftung ≠ Widerrufsrecht

Keiner der Begriffe hat etwas mit dem anderen zu tun.

Du musst weder eine Garantie geben oder einen "Umtausch" anbieten. Völliger Unsinn. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften betrifft Dich nicht.

Also wo ist Dein Problem?

3
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 23:28
@NonNam

Ja sehe ich auch so, nur die Käuferin scheinbar nicht.

0
NonNam  13.11.2021, 23:33
@Nichalle0752

Einfach ignorieren. Es ist eine absolut übliche Masche im Nachhinein Geld zurück zu fordern. Wenn sie es tatsächlich zurück schickt, bist Du auf der ganz sicheren Seite. Dann kann sie einen Schaden nicht mehr nachweisen. Musst es allerdings noch ein paar Jahre aufbewahren.

1
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 17:33
@NonNam

Ok, und wieso paar Jahre Aufbewahren ? Damit sie die Möglichkeit hat es dann doch wieder abzuholen? Ich habe nur ehrlich gesagt kein Bock mehr der dann an der Haustür weiter zu diskutieren 😅 Vor allem kann sie mir ja dann nicht mal mehr zeigen was kaputt sein soll, da ja nichts kaputt ist…

0
NonNam  15.11.2021, 17:35
@Nichalle0752

Leider ja. Gehört ja ihr. Wenn die Lagerkosten den Wert übersteigen, darfst Du es verkaufen und den Erlös aufbewahren.

Nervig? Mit Sicherheit. Aber ich kann es auch nicht ändern.

1
Nichalle0752 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 02:33
@NonNam

Gibts denn da ein greifbares gesetzt oder eine Regelung wie lange man es aufbewahren muss?
Es ist nicht groß also würde es keine Platz Umstände machen, aber ich will es ja eigentlich weg haben daher ja der Verkauf. Ab wann dürfte ich es denn dann wieder verkaufen? Muss ich das jetzt hier 20 Jahre stehen lassen?😅

0