Kabelgebühren?

5 Antworten

Natürlich.

Die Nebenkosten sind erst ei mal nur eine Vorauszahlung auf die vermutlichen Nebenkosten.

Die Kabelgebühren sind nur ein Bruchteil davon, andere Faktoren haben sich vielleicht erhöht.

Da beschwert sich dann auch keiner, dass er mehr zahlen möchte.

Um deinem Rechtsempfinden zu entsprechen:

Kündige die Einzugsermächtigung des Vermieters. Richte einen Dauerauftrag ein. Reduziere den Betrag der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung um 1/12 der ehemaligen monatlichen Kabelgebühr.

Beispiel: BK-Vorauszahlung p.m. 200,00€, Kabelgebühr 20€ p.m., 1/12 = 1,67€, neue BK-Vorauszahlung 198,33€ ab August 2024.

Entscheide für dich, ob der Aufwand an Zeit angemessen ist.

Heyho,

Ich würde an Deiner Stelle vielleicht einen Termin mit der Hausverwaltung vereinbaren und Deine Situation schildern.

Ansonsten könnte der Verbraucherschutz eine gute (und kostengünstige) Anlaufstelle sein, sofern Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Die Expertinnen und Experten können Dir da sehr gut weiterhelfen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg :)


nosferauto1 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:16

Die Hausverwaltung lässt nicht mit sich reden, die waren und sind sehr arrogant.

Das hatte ich ja schon versucht aber das interessiert die nicht.

Die meinen , sie können alles machen was sie wollen.

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PumPum2004  10.07.2024, 20:19
@nosferauto1

Dann bleiben Dir tatsächlich nur noch alternative schritte, wie bereits oben Aufgeführt. Ich persönlich würde zuerst die Vertragsbedingungen nochmals prüfen, mit dem Verbraucherschutz zusammen, um dann gemeinsam eine Entscheidung für das weitere Vorgehen zu finden (möglicherweise Deine Ansprüche einklagen, anzeige etc.)

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nosferauto1 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:26
@PumPum2004

DIe Hausverwaltung hat sehr viel krminelle Energie wie man in den Bewertunge nachlesen kann (weiss nicht ob ich den Namen hier posten darf).

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Wenn ich deine Äußerung richtig verstehe, hättest du erwartet, dass deine Nebenkosten-Vorauszahlung um den kleinen Anteil, den die Kosten für den Kabelanschluss ausmachen, sinken und das ist nicht passiert.

Aus meiner Sicht ist das vollkommen in Ordnung, da es sich um eine Nebenkosten-Vorauszahlung handelt und der Verweis auf immer weiter steigende Energiekosten ist durchaus nachvollziehbar.

Daher wird in meinen Augen eine Klage absolut keinen Sinn machen, da hier Kosten und Nutzen in keinerlei Verhältnis stehen. Würden die dir auf der Nebenkostenabrechnung, die du im nächsten Jahr erhältst, ab Juli weiter die Kosten berechnen würde dies anders aussehen.

So hast du den kleinen Vorteil, dass eine Nebenkosten-Nachzahlung ein wenig geringer ausfällt bzw. du nächstes Jahr minimal mehr Geld zurück bekommst.


nosferauto1 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:53

Das Ptoblem ist dass wir hie so schnell wie möglich ausziehen wollen.

Es soll nichts als die Kaution auf dem Mietkonto sein denn die liebe Hausverwalhung ist sehr erfinderisch und stellt dann irgendwelche Rechung bzw. bucht es direkt vom Guthaben ab und dann müssen wir wieder hinterher lazuen.

Die können uns ne Rechung stelen aber ob die dann gerechtfertig ist und wir die dann bezahlen ist eine andere Sache aber wenn wir ein Guthaben haben dann haben die leichtes Siel.

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nosferauto1 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:37

Es geht darum dass man einfach ohne zu fragen den Betrag abbucht.

Ob ich freiwillig mehr Nebenkosten bezahlen will oder nicht ist meine Sache zumal ich immer relativ Viel Nebenkostenrückzahlung bekomme.

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saxomaniac  10.07.2024, 20:39
@nosferauto1

Die buchen einfach weiterhin denselben Betrag ab wie vorher. Das ist für die erheblich weniger Aufwand. Daher für mich absolut nachvollziehbar, im Gegensatz zu deiner übertriebenen Reaktion.

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nosferauto1 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:47
@saxomaniac

Was heißt übertriebenen Reaktkon?

  1. Es ist mein Geld.
  2. 2. Die Einzugsermächtigung gilt nur für Kosten die tatsächlichen kosten und es darf nicht mehr abgebucht werden als nötig bzw. vereinbart ist.

Wenn man z.B. für ein Fitnessstudio monatlich 150€ zahlt inkl. Parken und dann aber der Parkplatz in Höhe von 10 € weg fällt weil die Tiefgarage abgerissen wird zahlst du dann weiter brav die 150 € ?

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saxomaniac  10.07.2024, 20:59
@nosferauto1

Du gibst dir die Antwort hier unter 2. selber. Es ist eine Summe X als Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Diese ändert sich nicht wegen jeder Kleinigkeit. Ansonsten könnte die Hausverwaltung ja auch mehr verlangen wenn die mal was am Haus machen müssen. Du bezahlst monatlich eine Pauschale die dann im nächsten Jahr mit den real angefallenen Kosten verrechnet wird.

Dein Beispiel mit dem Fitnessstudio hinkt ganz gewaltig, da du dort für die jeweilige Leistung bezahlst und nicht erst einmal eine Vorauszahlung die dann später mit den real entstandenen Kosten abgerechnet wird.

Wenn du dich lächerlich machen willst, dann versuche halt zu klagen.

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Einzugsermächtigung wiederrufen. Falls die Position Kabelgebühren in der Betriebskostenabrechnung auftaucht und genauso hoch ist wie im Vorjahr Belegeinsicht verlangen und entsprechend die Nachzahlung kürzen und nach einer korrigierten Abrechnung verlangen.