Dürfen Leute die vorbestraft sind die USA bereisen?

1 Antwort

Für die USA lauten die sogenannten Sicherheitsfragen folgendermaßen: (auf deutsch übersetzt)

  • Leiden Sie an einem körperlichen oder geistigen Gebrechen; missbrauchen Sie Drogen oder sind Sie drogensüchtig; oder leiden Sie gegenwärtig an einer der folgenden Krankheiten (ansteckende Krankheiten werden gemäß Section 361(b) des Public Health Service Act definiert): Cholera, Diphtherie, Tuberkulose (ansteckende), Plage, Pocken, Gelbfieber, virales hämorrhagisches Fieber, einschließlich Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo-Fieber, Akutes Atemwegs-Erkrankungen, die auf andere übertragbar sind und wahrscheinlich tödlich sind? *
  • Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat? *
  • Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen? *
  • Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt? *
  • Haben Sie jemals betrügerische Handlungen begangen oder haben Sie sich Anderen gegenüber fälschlich dargestellt, um ein Visum bzw. den Zutritt zu den Vereinigten Staaten zu erlangen, oder haben Sie anderen Personen dazu verholfen? *
  • Versuchen Sie gegenwärtig, Arbeit in den Vereinigten Staaten zu bekommen, oder waren Sie je zuvor ohne vorherige Erlaubnis der U.S. Regierung in den Vereinigten Staaten angestellt? *
  • Hat man Ihnen jemals ein U.S. Visum verweigert, das Sie mit Ihrem gegenwärtigen oder ehemaligen Pass beantragt haben, oder hat man Ihnen jemals den Zutritt zu den Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Zutritt an einem U.S. Ankunftsort zurückgezogen? * Quelle

Da wird also nach den Taten gefragt und ob verurteilt wurde. Wie genau die Verurteilung aussah ist den Behörden ziemlich egal, da das die Herkunftsländer unterschiedlich handhaben.

Wenn du es genauer wissen willst, muss man wissen wofür du verurteilt wurdest und sich dann Interpretationen auf Englisch ansehen, wie das in den USA bewertet wird.

Grundsätzlich musst du nach Verurteilung ein B-1/2 Visum beantragen. Mit ESTA ist es nicht möglich.
Beim Visum kannst du darlegen, dass du für die USA keine Gefahr bist.