Jugendfeuerwehr Einsatz?

7 Antworten

Dazu einfach mal ein Zitat aus der GUV-V C53 (UVV Feuerwehr)

Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren
§ 18.
(1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen.
(2) Feuerwehranwärter dürfen nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden.

Also NEIN, im Gefahrenbereich, dazu gehört die ungesicherte Unfallstelle, haben Angehörige der JFw nix zu suchen. Ich möchte nicht derjenige sein der hinterher deinen Eltern erklären muss wieso der unaufmerksame LKW-Fahrer dich über den Haufen gefahren hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Von Experte Nomex64 bestätigt

Kommt immer auf die Situation und den Umfang an. Ist es nur ein leichter Blechschaden/auslaufende Flüssigkeiten? Oder sprechen wir hier von einem Unfall mit Personenschaden?

Man darf nicht vergessen, man selbst als Betreuer/Ausbilder hat immernoch die Aufsichtspflicht gegenüber der Kinder. Und man darf diese Pflicht auch in keinem Falle verletzten bzw die Kinder in Gefahr bringen.

Das heißt, das Letzte was ich machen würde, ist, die Kinder mit Kelle auf die Straße zu stellen und mich um die Unfallopfer zu kümmern. Ich muss sicherstellen, dass den Kindern zu keiner Zeit etwas passieren kann, wofür ich mit meinem Handeln verantwortlich bin. Sei es jetzt bei der von dir beschriebenen Verkehrsabsicherung oder allein durch den Anblick der Unfallszenerie, was auch einen psychischen Schaden bei Kindern verursachen könnte.

Ohne Frage, ich würde anhalten und helfen, die Kinder bleiben aber prinzipiell auf dem Auto. Die haben an der Einsatzstelle nichts zu suchen.

Woher ich das weiß:Hobby – Umgang mit Kindern, Betreuer in der Jugendfeuerwehr

JuniorBJ92  21.03.2023, 20:52

Selbst Jugendliche über 16, die bei uns in Bayern mit zum Einsatz dürften, müssten bei der geschilderten Lage im Fahrzeug sitzen bleiben, da sie nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden dürfen und der ungesicherte Straßenraum zählt berechtigterweise zum Gefahrenbereich.

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CreeperNicol  21.03.2023, 20:57
@JuniorBJ92

vollkommen richtig.

ich meine mit meiner Aussage auch ausnahmslos alle JFler, egal ob 8, 10, 12 oder 17 Jahre alt. Unter 18 und TM1 kommt bei mir keiner mit an die Einsatzstelle.

Bei uns in Sachsen ist das unterschiedlich, in Dorf A dürfen 16 Jährige schon mitfahren, in Stadt B dann wieder nicht. Das regelt jede Gemeinde für sich selbst. Mein Standpunkt bleibt aber bestehen, auch wenn der 17 Jährige Jonas aus der Nachbarjugendfeuerwehr, der bei sich schon mitfahren darf, mit bei mir im Auto sitzt, bleibt auch dieser sitzen. Ich differenziere da nicht.

Ich habe die Verantwortung über die Kinder, das nehme ich ernst

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CreeperNicol  21.03.2023, 21:56
@JuniorBJ92

habe ich, ich stimme dir auch voll und ganz zu. ich habe lediglich nochmal meinen Standpunkt erläutert und gefestigt begründet.

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Bei uns (THW(-Jugend)) ist es so:

Angenommen wir sind mit dem GKW (Gerätekraftwagen) auf dem Weg zu einem Übungseinsatz der Jugend. Wir beobachten wie ein Auto in die Leitplanke crasht und halten an.
Wir sollen und alle erstmal eine Warnweste anziehen und uns hinter die Leitplanke stellen (falls es auf einer Autobahn oder Landstraße mit Leitplanke passiert).

Wir dürfen selbstverständlich nicht auf der Autobahn etwas absichern, sowas kann lebensgefährlich sein und wenn ich mir manche Mitglieder aus der THW-Jugend anschaue weiß ich das die Regel auch gut so ist. Manche können nämlich nicht mal einen Spreizer von einer Hydraulik Rettungsschere unterscheiden.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen das wenn die Erwachsenen Hilfe brauchen, (z.b. beruhigen von einem anderen Beteiligten am Unfall) und wir uns zutrauen Erste Hilfe zu leisten, das wir dann helfen dürfen. Schließlich sollte man und muss man ja helfen wenn es nicht anders geht. Wenn man den „Patienten“ verbluten lässt nur weil ein Jugendlicher keine Kompresse auf die Wunde drücken darf, wäre das unterlassene Hilfeleistung.

Aber wenn so etwas passieren sollte, werden euch die Jugendleiter schon sagen was ihr machen sollt oder eben nicht machen sollt.

JFler haben im Gefahrenbereich nichts zu suchen und die gesamte Straße ist ein Gefahrenbereich. Ohne wenn und aber. Und unter 16 Jahren erst Recht nicht.

Es ist klar geregelt, dass JFler zwischen 16 und 18 sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf der Einsatzstelle außerhalb des Gefahrenbereichs bewegen dürfen. Und da ist das Verhältnis 1:1, da ansonsten die Aufsicht nicht gewährleistet werden kann.

In dem Rahmen, was zumutbar ist, müssen natürlich auch Jugendfeuerwehrler helfen.

Der Knackpunkt ist, was denn individuell zumutbar ist. Natürlich darf niemand gefährdet werden und wenn was passiert, haben hinterher Anwälte und Richter ganz viel Zeit, eine Entscheidung auseinander zu nehmen, für die man in dem Moment nur ein paar Sekunden hatte.

Z.B. als Verantwortlicher einen 14jährigen loszuschicken, um Warnsignale an die Straße zu stellen... höchst bedenklich. Woher weiß ich, ob er sich angemessen verhalten wird? Oder wenn sich bei der Hilfeleistung jemand verletzt, dann sind auch Fürsorgepflichten verletzt. Genauso mit schlimmen Anblicken bei schweren Verletzungen. Wenn da hinterher eine Mutter kommt, ihr Kind hätte jetzt 'nen psychischen Knacks, ist der Jugendwart der Mops.

Da müsste man als Jugendwart wirklich für jeden einzelnen JFler überlegen, was man ihm zutrauen kann. Und dann müsste er das auch noch den anderen JFlern, denen er das noch nicht zumuten kann, erklären warum die im Fahrzeug bleiben müssen und die ältern gucken dürfen.

Also doch lieber "safety first" und "gleiches Recht für alle". Sprich: Es bleiben alle im Einsatzfahrzeug.


JuniorBJ92  21.03.2023, 20:54

Ist vielleicht eine Sicht der unterschiedlichen Bundesländer und natürlich ist das ein interessant konstruierter Fall. Wären die Jugendlichen privat unterwegs, dürften sie hier die Einsatzstelle absichern, aber als Jugendfeuerwehrler sind sie für mich in Bayern nur außerhalb des Gefahrenbereichs einsetzbar und haben daher im Schutzanzug nichts auf einer Straße zu suchen, nie unter keinen Umständen.

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RedPanther  21.03.2023, 20:58
@JuniorBJ92

So konstruiert finde ich den Fall gar nicht, das kommt sicherlich immer mal wieder vor in Deutschland...

Wären die jugendlichen privat unterwegs, dürften sie hier die Einsatzstelle absichern

Es ist immer ein großer Unterschied, ob sie etwas eigenverantwortlich machen, oder ob man sie als verantwortliche Aufsichtsperson beauftragt oder machen lässt.

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