Journalismus als Geschützte Berufsbezeichnung?
Ich wollte hier mal fragen ob ihr dafür seit das die Berufsbezeichnung ,,Journalist" allgemein Geschützt wird, was soviel heißt, das man den Journalismus studieren muss, um sich auch als solcher zu bezeichnen. Im Grundgesetz wird dabei gegen diesen Schutz mit der freien Äußerung der Meinung argumentiert, aber wie steht ihr dazu? Denkt ihr es...
5 Stimmen
4 Antworten
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(Art. 5 I 2, 3 GG)
Journalisten zeichnen sich durch ihr Tun und Schaffen aus, nicht durch ihren Bildungsweg. Ein gesetzlicher Schutz des Begriffs 'Journalist' bzw. die Bindung an einen staatlich anerkannten Studienabschluss wäre m. E. verfassungswidrig.
LG
Was nutzt eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung mit einem Studium als Zugangsvoraussetzung, wenn dem Journalisten dann doch der Inhaber des Verlages sagt, was er wie zu schreiben hat, wenn er seinen Job behalten will?
Dadurch wird die Qualität und Unabhängigkeit der Veröffentlichungen auch nicht besser....
Man sollte schon an der Bezeichnung unterscheiden können, ob jemand gelernter oder selbst ernannter Journalist ist.
An den Texten/Äußerungen merkt man es sowieso meist recht schnell.
Ein Studium ausgerechnet von Journalismus zu fordern (was die wenigsten haben), ist allerdings widersinnig.
Bei den Gewerkschaften gilt derjenige als Journalist, der als solcher arbeitet. Und nur die bekommen dann einen Presseausweis.
falls mal fachleute des öfteren etwas veröffentlichen - mit inhalt ; wäre das ja dagegen ?