Journalismus als Geschützte Berufsbezeichnung?

...sollte nicht geschützt sein, weil 80%
...sollte geschützt sein, weil 20%

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4 Antworten

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...sollte nicht geschützt sein, weil
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(Art. 5 I 2, 3 GG)

Journalisten zeichnen sich durch ihr Tun und Schaffen aus, nicht durch ihren Bildungsweg. Ein gesetzlicher Schutz des Begriffs 'Journalist' bzw. die Bindung an einen staatlich anerkannten Studienabschluss wäre m. E. verfassungswidrig.

LG

Was nutzt eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung mit einem Studium als Zugangsvoraussetzung, wenn dem Journalisten dann doch der Inhaber des Verlages sagt, was er wie zu schreiben hat, wenn er seinen Job behalten will?

Dadurch wird die Qualität und Unabhängigkeit der Veröffentlichungen auch nicht besser....

...sollte geschützt sein, weil

Man sollte schon an der Bezeichnung unterscheiden können, ob jemand gelernter oder selbst ernannter Journalist ist.

An den Texten/Äußerungen merkt man es sowieso meist recht schnell.

Ein Studium ausgerechnet von Journalismus zu fordern (was die wenigsten haben), ist allerdings widersinnig.

Bei den Gewerkschaften gilt derjenige als Journalist, der als solcher arbeitet. Und nur die bekommen dann einen Presseausweis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
...sollte nicht geschützt sein, weil

falls mal fachleute des öfteren etwas veröffentlichen - mit inhalt ; wäre das ja dagegen ?