Jobcenter zwingt mich zum arbeiten?
Ich bin definitiv kein fauler Mensch, der nicht arbeiten will, das vorab...
Letzte Woche bekam ich einen Anruf vom jobcenter, ich muss bis Januar eine Arbeit gefunden haben, sonst geht's zu einer Maßnahme.
Ich beziehe ALG I I seit letztem November, da ich mich von meinem ex Mann getrennt habe und mit 2 Kids, 5 und 9 Jahre, hier stehe.
Riesen große Angst habe ich davor, jetzt zu corona Zeiten, wo man nicht weiß, wies in Schule usw. Weiter gehen wird. Bei jedem niesen muss man die kinder abholen...
Mein noch größeres Problem sind die Ferien, ich bekomme die kinder nicht unter und mein ex mann hat nie so urlaub, wie ferien sind und auch nicht oft bzw lange. Ich bin total verzweifelt. Ich weiß nicht wie ich das alles regeln soll
15 Antworten
Letzte Woche bekam ich einen Anruf vom jobcenter
Schon mal schlecht das sie deine Telefonnummer haben. Warum? Genau wegen so einem Mist ... Schicke den am besten ein FAX (Mit qualifizierten Sendebericht) mit der Info das du unter der Telefonnummer nicht mehr erreichbar ist kombiniert mit einen Antrag auf löschung der Telefonnummer und E-Mail. Erreichbar bist du immer per Post.
Wenn die betreuung gesichert ist suche einfach weiter nach Arbeit und gut ist.
Maßnahmen sind nämlich absolut freiwillig die Jobcenter tun nur so als ob sie einen dazu zwingen können. Daran ändert auch nichts wenn sie dir einen Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung aufzwingen und dieser rechtsmäßig ist.
Denn niemand darf dich dazu zwingen (Maßnahmen)verträge zu unterschreiben und man darf dich dafür auch nicht Sanktionieren (Grundgesetz Vertragsfreiheit). Ohne unterschriebene Verträge ist eine teilnahme ausgeschlossen (Sie können nicht mit dem Jobcenter abrechnen, dürfen keine personenbezogene Daten speichern und auch das mit der Unfallversicherung muss erst geklärt werden). Man möchte natürlich teilnehmen doch erst dann wenn rechtlich alles sauber ist und das ist es nicht wenn im Maßnahmenvertrag nicht genau drinne steht welche Vermittlungshemmnisse man hat und wie sie beim Maßnahmenträger abgebaut werden sollen. Dazu kommen die ganzen schwierigen klauseln die in solchen Knäbelverträgen häufig zu finden sind. Das wissen die Träger natürlich weswegen sie die herausgabe der Verträge häufig verweigern wenn man ankündigt sie rechtlich prüfen zu lassen. Wenn sie die Verträge auch nach aufforderung per FAX nicht rausgeben bist du ebenso raus und das Jobcenter darf dich nicht Sanktionieren.
Zum Thema Schule : also wegen Nießen muss man kein Kind abholen. Und wenn es krank ist, hast Du auch pro Kind eine gewise Anzahl an Tagen, an denen Du wegen Krankheit der Kinder selbst quasi krankgeschrieben sein kannst (müssten um die 10 Tage pro Kind sein), das ist schon mal ne Menge.
Und die Ferien muss jeder normale alleinerziehende Arbeitnehmer auch abdecken, die Erfahrung habe ich selbst gemacht. Aber im Kindergarten gab es die Möglichkeit, das Kind während den 3 Wochen Sommerschließzeit in einem anderen Kiga unterzubringen (deswegen haben die Kindergärten auch versetzte Schließzeiten). Für die Grundschulkinder gab es Ferienbetreuung im Hort während der langen Sommerferien. Und Du selbst hast doch auch Urlaubstage wenn Du arbeitest. Das geht schon.
Natürlich können wieder Schulschließungen kommen, und Dein neuer Arbeitgeber könnte Dir kündigen...aber um das "Könnte sein" zu umgehen, sich erst gar nicht zu bewerben, finde ich Quatsch.
By the way: war auch alleinerziehend ohne Unterstützung, arbeite seit das Kind 1,5 ist durchgehend (jetzt ist er 14). Ist hart, aber es ist machbar. Und wenn der erste AG kündigt, weil er kein Verständnis hat, passt es vielleicht beim 3. oder 5.
Und Corona und das Damoklesschwert der Schulschließungen wird uns noch lange erhalten bleiben.
So ist nun einmal das leben. Wenn du nen Job hättest, wäre es das selbe. Und die Maßnahmen vom Amt gehen meist nur bis zum Mittag und selten bis zum Nachmittag. Kommt da aber auch etwas auf die Maßnahme an. Solange deine Kinder also in der Zeit in der Schule/Kita/what ever sind, kannst du an der Maßnahme teilnehmen oder auch Arbeiten gehen.
Streikst du dagegen und bewirbst dich nicht oder schlägst du die Maßnahme aus, wirst du mit kürzungen leben müssen (erst 30% weniger und wenn du dich dann noch immer quer stellst gehts weiter runter bis du irgendwann gar nix mehr bekommst, egal ob du nen Job hast oder nicht)
Heißt im klartext: Bewirb dich für nen neuen Job und wenn das nicht klappt mach die Maßnahme mit. Was anderes (außer kürzungen vom amt wenn du nicht mit arbeitest) kannst du nicht machen.
erst 30% weniger und wenn du dich dann noch immer quer stellst gehts weiter runter bis du irgendwann gar nix mehr bekommst, egal ob du nen Job hast oder nicht)
Mehr als 30% kann gemäß Urteil des BVG aus Nov. 2019 nicht mehr sanktionert werden.
Sieh dich nach ner Nachmittagsbetreuung und nem Krippenplatz um und geh wieder arbeiten. Es ist alles besser als die ganze Zeit in Unsicherheit zu leben ob das ALG2 kommt welches eh für ein Leben in Armut ausgelegt ist. Es wird dir besser gehen wenn du auch nur 100€ mehr verdienst als mit ALG2
Niemand zwingt dich zum arbeiten. Aber man will dass du an deiner Situation arbeitest! Und wer die Grundsicherung für dich und seine Familie nicht selbstständig gewährleisten kann und diese Sicherung dem Staat und Steuerzahler überlässt, der wird sich auch mal in einer Maßnahme wiederfinden.
Dort nicht zu erscheinen macht deutlich, dass jmd. nur abgreifen will. Wenn du dort erscheinst und aktiv mitmachst deine Situation zu ändern, dann tust du vor allem dir und deinen Kindern einen Gefallen!