Jobcenter zahlt Nachzahlung nicht, bin vor einem Jahr nach Essen gezogen, habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung von meiner letzten Wohnung bekommen 7/23?

DasOrakel  07.09.2024, 06:52

Beziehst Du aktuell Bürgergeld?

SvenjaH8888 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 09:00

Ja

3 Antworten

Wenn Du noch im Leistungsbezug bist, muß das zuständige Jobcenter die Nachzahlung auch übernehmen.

Ich glaube, daß das aktuelle Jobcenter für die Nachzahlung zuständig ist, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.

Voraussetzung ist, daß der Umzug vom alten Jobcenter genehmigt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB 2

Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sofern Du vorher von beiden Jobcentern ein OK für den Umzug erhalten hast wäre der neue Träger zuständig für die Abrechnung weil der neue Bedarf im aktuellen Bedarfszeitraum entstanden ist. Abrechnungen mit Fälligkeit außerhalb des Leistungsbezuges werden meines Wissens nach jedoch nicht übernommen.

Siehe hierzu auch:

https://sozialberatung-kiel.de/2017/07/01/betriebskostenuebernahme-auch-fuer-ehemalige-wohnung/

Sofern Du ohne Zusicherung umgezogen bist oder die Fälligkeit außerhalb des Leistungsbezuges ist, wirst Du eventuell Pech haben.

Die endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung obliegt jedoch dem Jobcenter.

Dies ist das Ergebnis meiner unverbindlichen Recherche. Ich hoffe ich konnte helfen.

Woher ich das weiß:Recherche

Dann musst Du dich ans alte vorher zuständige Amt wenden, wenn sie dir den Umzug bewilligt haben, müssen sie auch für die BK - Nachzahlung auf schriftlichen formlosen Antrag aufkommen, wenn Du ohne Unterbrechung im Leistungsbezug warst.

Notfalls Anwalt für Sozialrecht einschalten und ggf.vor dem Sozialgericht klagen.