Jobcenter zahlt Nachzahlung nicht, bin vor einem Jahr nach Essen gezogen, habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung von meiner letzten Wohnung bekommen 7/23?
Grund sei das die Sozialleistung aus dieser Stadt beendet wurden, bin ja umgezogen, was jetzt?
Beziehst Du aktuell Bürgergeld?
Ja
3 Antworten
Wenn Du noch im Leistungsbezug bist, muß das zuständige Jobcenter die Nachzahlung auch übernehmen.
Ich glaube, daß das aktuelle Jobcenter für die Nachzahlung zuständig ist, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.
Voraussetzung ist, daß der Umzug vom alten Jobcenter genehmigt wurde.
§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB 2
Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sofern Du vorher von beiden Jobcentern ein OK für den Umzug erhalten hast wäre der neue Träger zuständig für die Abrechnung weil der neue Bedarf im aktuellen Bedarfszeitraum entstanden ist. Abrechnungen mit Fälligkeit außerhalb des Leistungsbezuges werden meines Wissens nach jedoch nicht übernommen.
Siehe hierzu auch:
https://sozialberatung-kiel.de/2017/07/01/betriebskostenuebernahme-auch-fuer-ehemalige-wohnung/
Sofern Du ohne Zusicherung umgezogen bist oder die Fälligkeit außerhalb des Leistungsbezuges ist, wirst Du eventuell Pech haben.
Die endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung obliegt jedoch dem Jobcenter.
Dies ist das Ergebnis meiner unverbindlichen Recherche. Ich hoffe ich konnte helfen.
Dann musst Du dich ans alte vorher zuständige Amt wenden, wenn sie dir den Umzug bewilligt haben, müssen sie auch für die BK - Nachzahlung auf schriftlichen formlosen Antrag aufkommen, wenn Du ohne Unterbrechung im Leistungsbezug warst.
Notfalls Anwalt für Sozialrecht einschalten und ggf.vor dem Sozialgericht klagen.