Jobcenter will Kontoauszüge von meinem Sohn sehen der Vollzeit arbeitet darf man dass?
Mein Sohn (20), arbeitet bei der Bundespolizei und ist nur jedes zweite Wochenende zuhause. Das Jobcenter will seine Kontoauszüge der letzten 6 Monate haben. Auf diesen Kontoauszügen sind Überweisungen die er nicht preisgeben will vom 10-85€ bereich. Darf das Jobcenter diese Kontoauszüge verlangen obwohl er Vollzeit arbeitet und darf mein Sohn diese Überweisungen schwärzen?
7 Antworten
Wenn der Sohn bei euch wohnt, ist er ja in der Bedarfsgemeinschaft, d.h. sämtliches Einkommen darf angerechnet werden und auch die Kontoauszüge dürfen überprüft werden, dass da nichts "fragwürdiges" passiert. Grundlegende Dinge darf er schwärzen, Geldeingänge allerdings auf gar keinen Fall, die müssen ersichtlich sein.
Er wohnt aber nicht dort. Laut Frage kommt er nur alle zwei Wochen mal am Wochenende zu Besuch. Das ist noch lange keine Bedarfsgemeinschaft
Daher hat das Jobcenter auch kein Recht auf die Kontoauszüge. Die versuchen es aber immer wieder.
Wenn er noch bei Euch wohnt, muß er die Kontoauszüge vorlegen.
Für's Schwärzen gibt es Regeln:
https://www.google.com/search?q=Bürgergeld+kontoauszüge+schwärzen
ist nur jedes zweite Wochenende zuhause.
Dann ist sein Hauptwohnsitz vermutlich nicht mehr bei Euch.
Ich hoffe, er hat sich entsprechend umgemeldet, und daß das Jobcenter Bescheid weiß.
Sofern er nicht mehr Zuhause lebt, braucht ihr Sohn keine Kontoauszüge vorweisen. Ich nehme mal an, dass er für sich selbst sorgt.
darf mein Sohn diese Überweisungen schwärzen?
Beträge schwärzen nein, macht auch keinen wirklichen Sinn.
Buchungstexte darf er schwärzen. Möglicherweise gäbe es aber Anlaß zur Nachfrage und Erklärungsbedarf.
Wenn dein Sohn noch bei euch/dir wohnt, ist er Teil der Bedarfsgemeinschaft, und dementsprechend wird sein Einkommen angerechnet.
Dementsprechend darf das Jobcenter natürlich Kontoauszüge verlangen.
Allerdings können die Empfänger geschwärzt werden. Die Jobcenter interessiert nur die Zahlen.