Jobcenter Nachweis über den Zufluss?

Agamemnon712  05.10.2020, 11:27

Ein Brief von der Agentur für Arbeit oder ein Brief vom Jobcenter?

Welches Guthaben ist gemeint? Mietnebenkosten?

Raven627 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 11:39

Jobcenterbrief.

Darin steht: Es werden benötigt: Nebenkostenabrechnung 2019 und ein Nachweis über den Zufluss des Guthabens, ausserdem noch Kontoauszüge der letzten 3 Monate

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es nur ums Jobcenter und ALG - 2 ( Hartz - lV ) geht und du nicht erst arbeitslos geworden bist, vorher also eine Beschäftigung hattest, dann musst du nur Kontoauszüge ( im Regelfall für 3 Monate ) vorlegen bzw.in Kopie einreichen.

Solltest du aber vorher noch Einkommen erzielt haben, dann musst du außerdem noch eine Einkommensbescheinigung ausgefüllt von ehemaligen Arbeitgeber ( AG ) einreichen, da geht es dann nicht nur um die Höhe des Einkommens, sondern auch ( Zuflussprinzip ) wann dir dieses zugeflossen ist, also auf deinem Konto eingegangen ist.

Denn sollte das dein Erstantrag sein, dann ist alles was die im Monat der Antragstellung zugeflossen ist Einkommen und kein Vermögen, was dann bis zum ALG - 2 Schonvermögen ohne Anrechnung auf ALG - 2 Leistungen bleiben würde.


Raven627 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 10:44

Also hier steht: "Nebenkostenabrechnung 2019 und ein Nachweis über den Zufluss des Guthabens benötigt und ausserdem noch Kontoauszüge der letzten 3 Monate".

Die Nebenkostenabrechnung habe ich denen zugeschickt, aber ich weiß halt nicht was die mit zufluss des Guthabens meinen?

Ich bin auch immernoch arbeitslos, weiß also nicht was die mit Zufluss meinen? Ich hab doch nur das Geld vom Jobcenter gekriegt.🤔

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isomatte  06.10.2020, 11:36
@Raven627

Wenn du die BK - Abrechnung schon in Kopie eingereicht hast und kein Guthaben sondern eine Nachzahlung hattest, dann kann auch nichts zugeflossen sein, wenn du außer deinem ALG - 2 kein weiteres Einkommen erzielst bzw. erzielt hast, die geforderten Kontoauszüge der letzten 3 Monate musst du dann trotzdem vorlegen bzw. in Kopie einreichen.

Dann sieht das Jobcenter ja das du kein Einkommen hattest was dir zugeflossen ist, außer evtl. ein BK - Guthaben, was dir dann im Regelfall im Monat nach dem Zufluss auf deinem Konto mindernd auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung, Warmmiete angerechnet würde.

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Raven627 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 11:41
@isomatte

Also brauche ich nur die Kontoauszüge hinschicken? Und keine Unterlagen über den Zufluss da ich nur vom Jobcenter Geld bekommen habe?

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isomatte  06.10.2020, 11:42
@Raven627

BK - Guthaben = Betriebskosten Guthaben, also deine Nebenkostenabrechnung von 2019.

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isomatte  06.10.2020, 11:44
@Raven627

Aus deinen Kontoauszügen sollte ja evtl. erzieltes Einkommen ersichtlich sein, wenn du keins hast und keins hattest werden sie das sehen, dann sind auch keine weiteren Nachweise erforderlich.

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Raven627 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 11:48
@isomatte

Danke, Danke, Danke du hast mich davor bewahrt in der Gegend rumzu telefonieren 😊 ☀️

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isomatte  06.10.2020, 11:58
@Raven627

Bitteschön und danke für deinen Stern !

Wenn du also durch deine Nebenkostenabrechnung aus 2019 kein Geld zurückbekommst bzw. hast, dann hast du auch kein Einkommen erzielt und es kann dir dann auch nichts zugeflossen sein.

Hättest du welches bekommen, dann sieht dass das Jobcenter im Regelfall auf deinen Kontoauszügen und dann sehen sie an welchem Tag bzw. Monat du es bekommen hast und dann würde das Guthaben im Regelfall im Monat nachdem du es aufs Konto bekommen hast ( Zuflussprinzip ) auf deine KDU - angerechnet.

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Jobcenterbrief.
Darin steht: Es werden benötigt: Nebenkostenabrechnung 2019 und ein Nachweis über den Zufluss des Guthabens, ausserdem noch Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Dann reiche das alles doch ein. Nachweis über den Zufluß dürfte der entsprechende Kontoauszug sein.

Zufluss wovon?

Arbeitslohn? das bescheinigt der Arbeitgeber

alles andere - nachweisbar mit dem Kontoauszug

Den Nachweis erbringst du mit deinem Kontoauszug, auf dem der Eingang zu sehen ist.