Jobcenter? Heiraten?

3 Antworten

Mit der Heirat wird eine Bedarfsgemeinschaft gebildet, auch wenn kein gemeinsamer Wohnsitz besteht oder kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.

bekomme ich dann trz so wie jetzt Bürgergeld ?

Nö. Die Änderung ist unaufgefordert mitzuteilen.

Ehepaare, die nicht dauernd getrennt lebend sind (weil sie sich scheiden lassen wollen), sind immer eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

Heißt also Regelbedarfsstufe II --> 506,- € maximaler Bedarf.

P.S.: Das Einkommen deiner Partnerin ist auf den gemeinsamen Bedarf anzurechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Eheschließung ist mitzuteilen und der Grund dafür, warum man vorerst nicht zusammenlebt.

Wie das Jobcenter dann damit umgeht, muß man abwarten.

Spätestens ab November seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.