Jobcenter fsj+minijob?

3 Antworten

Wie alt bist Du denn, was würdest Du an Taschengeld beim FSJ - bekommen ?

Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen anerkannten Freiwilligendienst machen, können seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Wenn ihr also eine BG - Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter bildest, musst Du ja noch unter 25 sein und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können.

Es besteht dann ja ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 250 Euro, dass wäre dann auch vorrangiges anrechenbares Einkommen von dir, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Das würde dann voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Im besten Fall bliebe dir unter 25 Jahren erst einmal dein Taschengeld vom FSJ - ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, solange es nicht über der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto liegt, wovon ich hier ausgehe.

Diese bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto ist der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen, der seit Juli 2023 gilt, also vor 2024 waren es nur 520 Euro Brutto gleich Netto, dann wurde die Minijobgrenze ja erhöht.

Dann sollten auf das Einkommen aus dem Minijob weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zum erhöhten Grundfreibetrag dazu kommen.

Normal gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, wenn man entweder schon 25 ist, oder eine der oben genannten Voraussetzungen für den erhöhten Grundfreibetrag nicht erfüllt.

Dann stünde einem vom Bruttoeinkommen erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag zu, dann bis 538 Euro Brutto 20 % und bis 1000 Euro Brutto 30 % an Freibetrag zu.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kämen z.B.bei einen Single noch 10 % an Freibetrag dazu, dann werden die gesamten Freibeträge theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mindernd auf den Bedarf angerechnet wird.

Durch den erhöhten Grundfreibetrag werden dann die 100 Euro und die 20 % Freibetrag bis zu den 538 Euro Brutto gleich Netto zusammengefasst.

Würdest Du also angenommen im besten Fall als Taschengeld 538 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann stünden dir auf das Einkommen durch den Minijob nur noch 30 % Freibetrag bis zu max. 1000 Euro Brutto zu.

Wenn Du also im Minijob dann auf volle 538 Euro Brutto gleich Netto kommen würdest, sollte der zusätzliche Freibetrag bei 538 Euro x 30 % Freibetrag = 161,40 Euro liegen.

Dann blieben angenommen 376,60 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen + 250 Euro Kindergeld = gesamtes anrechenbares Einkommen = 626,60 Euro.

Ja sehr wahrscheinlich.

Es wird mit angerechnet

Das hängt von Deinem jeweiligen Verdienst bzw. von dessen Höhe ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.