Jobcenter Bewilligung bescheid?

3 Antworten

In deiner anderen Frage die ich schon beantwortet habe, hast du angegeben das du seit Dezember 2020 arbeitslos bist und ab da auch kein Einkommen hattest und das kann laut deinem Bescheid nicht stimmen.

Danach hattest du ein Bruttoeinkommen von über 800 €, warum du das auch als Netto angerechnet bekommen hast ist mir nicht klar.

Deshalb bekommst du auch nur diese 205,55 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gezahlt, weil dein anrechenbares Einkommen deinen Regelbedarf von 432 € deckt und der Überschuss von deinen 566,66 € anrechenbarem Einkommen auf deine KDU - angerechnet wird.

Dieser Bescheid kann sich also nur auf das Jahr 2020 beziehen, also auf den Monat Dezember 2020, wenn du da deinen Antrag beim Jobcenter gestellt hast, denn seit 2021 gibt es für den Regelbedarf keine 432 €, sondern um 14 € erhöhte 446 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt.

Also ist davon auszugehen, dass du noch einen Bescheid erhalten wirst, der dann ab 01.01.2021 Gültigkeit hat, in dem dann auch diese 446 € Regelbedarf stehen.

Wenn du also dann ab Januar 2021 kein Einkommen mehr auf dein Konto bekommen hast, dann solltest du ab da deine 446 € Regelbedarf + deine KDU - von insgesamt 340,21 € bekommen und das dann als Nachzahlung für Januar, Februar 2021 und dann deine laufende Leistung für März 2021, die dann im Normalfall spätestens am letzten Bankarbeitstag ( 26.02.2021 ) auf deinem Konto sein sollte

Du bekommst vom JC nur 205,55 €.
Den Rest deckst du selber durch dein Einkommen. Bedeutet... dir werden nur die 205,55 € Monatlich für den Bewilligungszeitraum ausgezahlt.

Man sieht übrigens deine BG-Nr bzw. Kunden-Nr.

Ich habe zwar keine persönlichen Erfahrungen mit derartigen Bescheiden, verstehe deinen aber wie folgt:

Siehe unter:

„ Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen.“

Dein Einkommen deckt den Lebensunterhalt/ der dir nach Anrechnung zustehende Bedarf Unterkunft und Heizung = 205,55 Euro.