Jobcenter, Betriebskostenabbrechnung?

6 Antworten

Die bekommst Du vom Vermieter und musst sie auch schon haben, im Regelfall spätestens am 31.12.2021, ob Du diese eingereicht hast, kannst nur Du wissen, dann reiche sie halt nochmals in Kopie ein und wenn Du ein Guthaben bekommen haben solltest, auch eine Kopie vom Auszug des Zuflusses.

Es ist auch möglich das jedes Jahr zwei Nachweise notwendig sind und zwar dann, wenn man seinen Abschlag für die Heizkosten nicht an seinen Vermieter, sondern an seinen Energieversorger bzw.an einen Drittanbietern zahlt, also zusätzlich zum Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Natürlich hat das JC, die ja die Mietkosten tragen, das Recht sich die Abrechnungen vorlegen zu lassen. Die Betriebskostenabrechnung bekommst du vom Vermieter.

Und ja, auch die für Wasser, Gas und ggfs. Strom, falls du über Strom heizt oder Wassererwärmst, mußt du vorlegen. Diese Abrechnung bekommst du entweder vom Vermieter oder aber von z.B. den Stadtwerken. Abhängig welche Heizanlage ihr im Haus habt.

Ja, Betriebskostenabrechnung = Nebenkostenabrechnung.

Du bekommst sie regulär vom Vermieter.

Wenn Du meinst, sie bereits eingereicht zu haben, dann reiche sie halt noch mal ein.

Doppelt hält besser, und Du kommst damit Deiner Mitwirkungspflicht nach :)

strom zahlst du extra und ist nicht teil der nebenkosten. den zahlt das JC auch nicht.

frag den vermieter, ob er dir ne kopie machen kann. er müsste sie ja in seinen unterlagen haben.


schorle22  21.02.2022, 09:53

Deine Aussage ist nicht ganz korrekt. Strom wird schon übernommen, wenn du z. B. darüber Wasser erwärmst oder heizt. Mußt natürlich belegt sein :-)

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Jupp im Normalfall die Nebenkostenabrechnung . Bekommst du ja immer vom Vermieter