Zählt Krankengeld bei der Berechnung von ALG 1 mit?
Ich werde im November von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte dann ALG 1.
ich habe noch einen Restanspruch von ca 5 Monaten. Erhöht sich dieser Anspruch durch meine Zeit mit Krankengeld ?
1 Antwort
Während des Bezuges von Krankengeld werden Rentenversicherungsbeiträge geleistet - ergo hat sich Dein ALG I Anspruch nach bis zu 78 Wochen Krankengeldbezug erhöht.
Allerdings steht dann ja im Raum, ob Du Dich als Gesundeter arbeitslos meldest - sprich dem Arbeitsmarkt real zur Verfügung stehst oder weiterhin als arbeitsunfähig giltst - denn dann wird man zügig von Dir verlangen, einen Antrag auf EU-Rente bzw. gar vorgezogene Altersrente zu stellen.
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html
Ich weiß was LTA ist
was bin ich beim Arbeitsamt, wenn ich arbeitsunfähig entlassen wurde,, aber eine Umschulung machen soll ?.bin ich dann arbeitsfähig ?
Lt. Ärzten der Rehaeinrichtung bist Du nicht arbeitsfähig - und erkennbar scheint Dein Dich behandelnder Arzt, der Dich nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig schreibt, diese Auffassung zu teilen.
Bin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und soll Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz beantragen. War vor der Krankheit beschäftig und davor arbeitslos. Was bin ich dann beim Arbeitsamt?