Jemanden seinen minijob machen lassen?

5 Antworten

Beihilfe wird mit gleicher Strafe bedroht, wie die Tat selbst zu begehen, § 27 Abs. 2 StGB. Für Steuerhinterziehung droht nach § 370 AO Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre (in schweren Fällen 10 Jahre) und für Sozialversicherungsbetrug gem. § 266a StGB nochmal bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Ist glaube ich den 50 € Schein im Monat nicht wert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Er gibt mir dann einen 50er jeden Monat, dass ich das für ihn mache.

Und er kassiert deutlich mehr Geld als Du, sammelt Rentenansprüche, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ist gegen Arbeitsunfälle versichert. Du hingegen guckst blöd in die Röhre und leistest für einen Bruchteil des Geldes seine Arbeit.

Warum stellt die Firma Dich nicht selbst ein, wenn er den Job nicht machen kann?

Um diesen Schlauberger würde ich in Zukunft einen sehr, sehr großen Bogen machen.

Wenns sich lohnt, also wenn er dir gut genug bezahlt, dann ja


Lass es !!!

So ein Steuerbetrug ist immer blöd !

Wenn er es nicht kann, dann darf es auch nicht über seinen Namen laufen.

Vergiss es. Er soll seinen Kram selbst machen-