Jagdwaffe bei anderen Jäger unterbringen?
Folgender Sachverhalt: ich habe die Möglichkeit den Repetier eines verstorbenen Jägers von dessen Witwe zu kaufen. By the Way ich habe natürlich auch selber einen Jagdschein. Nun habe ich zu Hause aber noch keinen Waffenschrank und würde die Waffe für das nächste halbe Jahr bei einem befreundeten Jäger unterbringen wollen der sich gerade erst einen neue Waffe und einen 0er Schrank gekauft hat. Nun ist meine Frage wie ich da am besten vorgehe. Soll ich die Waffe kaufen und er lässt sie dann erstmal auf sich laufen und in seine WBK eintragen oder wäre ein andere Weg besser? Außerdem würde ich noch gerne wissen welche Unterlagen, also Verträge ich für den Kauf und den Rest bräuchte.
Lg aus Berlin
5 Antworten
Du kannst die Waffe bei einem Büchsenmacher/Waffenhändler einlagern...
Nun habe ich zu Hause aber noch keinen Waffenschrank und würde die Waffe für das nächste halbe Jahr bei einem befreundeten Jäger unterbringen wollen
Du darfst Deine Waffen nicht beliebig lange bei anderen Personen lagern.
Du kannst sie einer anderen Person für begrenzte Zeit (max. einen Monat, solltest Du in der Waffensachkunde gelernt haben) ausleihen. Das muss schriftlich und mit Datumsangaben (von-bis) vorher festgehalten werden, jeweils mit unterschirbenen Zetteln für beide Personen, damit beide Parteien nachweisen können, wer zu dem betreffenden Zeitpunkt die Kontrolle über die Waffe ausgeübt hat und somit in der Zeit die Verantwortung dafür hatte.
Aber da Du ja im waffenrechtlichen Sinne der "Besitzer" der Waffe wärest, musst Du natürlich auch ein geeignetes Behältnis zur Aufbewahrung vorweisen können (Waffenschrank). Das ist ja unabhängig davon, ob Du die Waffe gerade verliehen hast oder nicht.
Mit anderen Worten:
Wenn die Waffe über längere Zeit gar nicht bei Dir gelagert werden kann, weil Du selber keine Möglichkeit dazu hast, dann bleibt Dir also wohl nichts Anderes übrig, als selber die Waffe im waffenrechtlichen Sinne nicht zu erwerben.
Das bedeutet: Du kannst sie zwar bezahlen, aber Dein befreundeter Jäger "erwirbt" sie im waffenrechlichen Sinne. Sprich: Er übernimmt sie von der Vorbesitzerin (der Witwe) und lässt sie in seine WBK eintragen. Wer das Geld für die Waffe bezahlt hat ist dabei ja irrelevant.
Und erst dann, wenn Du Deinen eigenen zugelassenen Waffenschrank hast, übernimmst Du die Waffe von ihm (wieder: Die finanzielle Seite daran interessiert den Staat nicht. Dein Freund kann sie Dir dann ja für Null Euro oder einen Cent "verkaufen". Ihr braucht nur einen Vertrag in dem steht, dass er Dir die Waffe verkauft hat mit Datum und Uhrzeit der Übergabe (wieder: Damit klar ist, wer zu welchem Zeitpunkt die Gewalt über die Waffe ausgeübt hat) und Du gehst dann zum Amt und lässt sie in Deine WBK eintragen und er geht zum Amt und lässt sie aus seiner WBK austragen. Die dabei einzuhaltenden Fristen sollten Dir ja auhfgrund Deiner Ausbildung bekannt sein.
Außerdem würde ich noch gerne wissen welche Unterlagen, also Verträge ich für den Kauf und den Rest bräuchte.
Was ist denn genau "der Rest"? Welche Unterlagen genau, für welchen Zweck genau?
Der Kauf kann mit einem Dreizeiler erledigt werden, deine Berechtigung und Perso in Kopie anfügen. So haben wir es mit einer Waffe aus der Erbmasse gemacht, die Unterlagen gingen damals an die Kreispolizeibehörde.NRW.
Bezüglich der Unterbringung kann ich leider nicht helfen.
Als Jagdscheininhaber müsstest Du das aber wissen, dass Du eine Waffe einem Berechtigten überlassen kannst. Das wird dann in der WBK eingetragen.....
Im Klartext: Du darfst die Waffe bei einem Jagdscheininhaber "unterstellen".
Wann hast Du den Jagdschein gemacht? Da hast du doch gelernt, wie es ist mit Verleihen, erwerben, melden bei der Behörde etc. ist.
wenn du einen Jagdschein hast, wieso hast du keinen waffenschrank? Womit jagst Du?vom scharfen Hingucken fallen die tierlein ja nicht um. Oder bist Du sehr frischer Jungjäger?
Das entspricht nicht dem aktuellen Stand des Waffenrechts.