IT Sicherheit bei Laptop?
Hi Okay hier die Situation.
Leiter der IT überlässt dem Lagerleiter einen Laptop zum arbeiten. Es ist keine Überlassung von Arbeitsmitteln unterschrieben worden. (Ja das ist nicht allzu intelligent. I know) Besagter Lagerleiter möchte diesen Laptop nun ebenfalls für seinen zweiten Job benutzen und benötigt dafür eine Software. Der Betrieb in dem er arbeitet gehört dem Geschäftsführer des Betriebs in dem der IT-Leiter arbeitet.
Frage:
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Eigentlich dürfte er den Laptop dafür nicht nutzen. Nicht nur weil er dann während der Arbeitszeit für den anderen Betrieb nicht versichert ist sondern weil das theoretisch auch ein Angriffspunkt/Sicherheitsrisiko darstellt und die Gefahr eines Hacks oder sonstigem erhöht. Zumindest klingt das logisch für mich. Vielleicht denke ich da auch zu eng.
Frage 2:
Wie sichert sich denn der IT Leiter bei sowas ab?
Kurze Randinfo:
Besagter IT Leiter ist ganz frisch im Unternehmen und die IT Landschaft ist ein einziger Sauhaufen ohne Regelungen, Dokumentationen oder sonst irgendwas notiertem und die gesamte Infrastruktur ist ein einziges Sicherheitsrisiko. Schwarzes Loch alles rein und vergessen das es existiert (so für die bildliche Vorstellung)
Viele Dank schonmal :-)
Herzliche Grüße
1 Antwort
Ich weiß nicht ob es dazu überhaupt gesetzliche Vorschriften gibt.
Das Versicherungsthema wird mit der Versicherung abzuklären sein.
Das Einverständnis ob der Laptop für eine andere Firma verwendet werden kann obliegt dann dem Vorgesetzten.
Was das IT Risiko angeht obliegt das vermutlich der Einschätzung des IT Verantwortlichen.
Mir wäre hier kein Recht bekannt welches es verbieten würde ein Sicherheitsrisiko in der It einzugehen, das kann man machen, wird man gehackt ist man eben selbst Schuld. Wenns grob fahrlässig ist und dadurch ein Schaden entsteht wird aber vermutlich die Versicherung diesen Schaden nicht begleichen.
Cyberversicherung in dem Sinne gibts nicht, aber so weit ich weiß werden wirtschaftliche Schäden durch zB Cyberangriffe zum Teil von anderen Versicherungen getragen. In etwa so wie das Geld in einer Bankfiliale versichert ist falls die Bank überfallen wird.
Natürlich wird aber die Versicherung den Fall prüfen und gegebenenfalls nicht zahlen sofern hier eindeutiges Eigenverschulden vorliegt oder einfach grob fahrlässig gehandelt wird.
Danke dir. Das hat mir schon sehr weiter geholfen.
Für nähere Fragen was die Versicherung genau abdeckt usw musst du dich dann eben an die Versicherung wenden.
Okay jetzt wo du es sagst. Logisch das es kein Gesetz geben kann das es verbietet ein Risiko einzugehen. Versicherungstechnisch ist das wieder ein ganz anderes Ding und wenn es keine Cyberversicherung gibt weil sich jede Versicherung weigert die "Kreation" zu versichern ist das natürlich ein riesen Problem