Sind Zwangsehen haram/verboten im Islam?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Ja:
5138 - ... Ḫansā’ Bint Ḫidām Al-Ansāryya653 berichtete, dass sie als Ṯayyib654 von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig.
Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 368)
Zudem wurde die Stellung der Frau in Arabien verbessert:
Die heute weit verbreitete Ansicht, der Islam habe den Status der Frau verschlechtert, trifft zumindest im Frühislam kaum zu. Die islamischen Reformen des 7. Jahrhunderts verbesserten teilweise die Rechte der Frauen, soweit sie die Ehe, die Scheidung und das Erbrecht betreffen.[7] In anderen Kulturen, einschließlich Europas, hatten Frauen nicht derart verbesserte Rechte, sondern bekamen sie meist erst Jahrhunderte später.[8] Das Oxford Dictionary of Islam erwähnt für Arabien auch das Verbot der Kindstötung – insbesondere die Tötung von Mädchen kurz nach der Geburt – und Anerkennung der Frau als Rechtsperson vor dem Gesetz.[9] „Die Mitgift, bis dahin ein Preis der an den Vater (des Mannes A.d.Ü.) gezahlt wurde, wurde umgewandelt in eine Gabe, die die Frau als Teil ihres persönlichen Eigentums behalten konnte“.[10][7]
Nach Einführung des islamischen Rechts (Scharia) wurde die Ehe nicht länger als Status gesehen, sondern eher als ein ziviler Vertrag mit dem notwendigen Einverständnis der Frau.[10][7][9] Sie bekam Erbrecht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der zuvor nur männliche Verwandte erben konnten.[7] Demgegenüber steht jedoch die Geschichte von Chadīdscha bint Chuwailid, der ersten Frau von Mohammed, die als Unternehmerin und Kauffrau und Erbin einer Karawanserei über ein großes Vermögen bestimmte, welches ihr auch nach der Heirat noch gehörte und welches erst nach ihrem Tod an Mohammed überging. Annemarie Schimmel sieht in der Einführung der Scharia einen großen Fortschritt: Die Frau habe – zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes – das Recht, über das zu verfügen, was sie in die Familie eingebracht oder durch eigene Arbeit verdient hat.[11] Laut W. M. Watt hatten arabische Frauen kein Recht auf Eigentum und galten als Eigentum des Mannes (ähnlich wie bei den Samburu in Kenia). Wenn der Ehemann starb, ging alles zu den Söhnen. Mohammed habe den Frauen gewisse Rechte und Privilegien in der Sphäre der Familie, Ehe, Bildung und ökonomischen Unternehmungen gegeben.[12]
Es ist eine kulturelle Sache, ähnlich wie diese Ehrenmorde.
wow, wie tief das gerade eingetrichtert wird in mir. dachte mein ganzes leben lang es sei islam, aber es ist eigentlich die hirngewaschene kultur.. bedaurliche welt
Es gibt viele Prediger, die sich immer schon von Zwangsehen oder Ehrenmorden distanziert haben, weil die nicht von Mohammed praktiziert wurden.
https://www.youtube.com/watch?v=Kih3ZwhF8Fc (10:28 - 11:13)
Es gibt im Islam zudem keine Selbstjustiz.
Die Vorstellung, der Islam erlaube die Zwangsheirat, ist eines der häufigsten Missverständnisse, die bezüglich des Islam aufkommen.
Und dies wobei die islamischen Quellen eine eindeutige und unmissverständliche Meinung diesbezüglich kundgeben, wie im Folgenden aufgezeigt werden soll:
Betrachten wir also die islamische Lehre die sich aus dem Koran und der Sunna des Propheten Muhammeds (Friede und Segen seien auf ihm) ergibt, sehen wir schnell, dass der Islam die Zwangsverheiratung einer Tochter oder eines Sohnes strikt verbietet.
So seien als Beweis einige Hadithe (Aussagen des Propheten Muhammeds) erwähnt:
1- Buraida (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte, dass eine junge Frau zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.“ (Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and Al-Nasa’i)
2- Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte, dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit meinem Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte: „Setze dich und warte, bis der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm), kommt.“ Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) kam und Aisha berichtete ihm von der Situation. Daraufhin lies Muhammed (Friede und Segen seien auf ihm) ihren Vater einladen und erklärte ihm, dass die Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..] usw. (Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah)
3- Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm), und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138)
Folgende Aussage des Propheten Muhammed (Friede und Segen seien auf ihm) lässt ebenfalls keinen Zweifel am Verbot der Zwangsehe im Islam:
4- "Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal wa al-Af'al Nr. 25644)
Des Weiteren bezeugt der Koran, dass die Aussagen Muhammeds (Friede und Segen seien auf ihm) für einen Muslim ohne Zweifel zu befolgen sind:
„[..] Sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (Muhammed -Friede und Segen seien auf ihm-) zum Richter über all das machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.“ (Sura 4 Vers 65)
Muhammed (Friede und Segen seien auf ihm) also verbot die Zwangsehe und somit ist es ebenfalls jedem einzelnen Muslim verboten etwas dergleichen zu praktizieren.
Dass eine Zwangsehe aus islamischer Sicht somit verboten ist, ist also unbestreitbar. Jedoch soll an dieser Stelle nicht bestritten werden, dass diese Praxis unter Muslimen bzw. in islamischen Ländern weit verbreitet ist. Man muss aber feststellen, dass dies nicht auf den Islam zurückzuführen ist, sondern viel mehr auf die mangelnde Kenntnis über den Islam. Somit ist die Zwangsehe eher ein Produkt der Tradition und Kultur als des Islams. Es sei des Weiteren eine Aussage des Zentralrats der Muslime in Deutschland erwähnt:
„Wir sind eindeutig gegen die Zwangsehe. Der Prophet selbst hat eine solche Ehe annulliert. Wir meinen, durch Zwang kann man ein solches Verhältnis nicht begründen. Wenn die Traditionen dazu führen, so ist das nicht gutzuheißen.“
https://wegzumislam.com/islam/missverstaendnisse/ueber-frau/736-erlaubt-der-islam-die-zwangsheirat
Hat Aischa Mohammed freiwillig als 6 Jährige geheiratet? Oder die Kriegsgefangene jüdische Sklavin Safiyya, deren Mann, Vater und andere männliche Familienmitglieder durch Mohammed geköpft wurden?
Ja zwangsehe ist tatsächlich kulturell und nicht erlaubt.
Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138
Was aber erlaubt ist, sind große Altersunterschiede (aber nicht gezwungen)
sure 65:4 , tafsir ibn kathir , kudama und andere 65:4
Warum findet sie dann trotzdem statt, und wieso nennen sich dann ale die angeblich "religiösen guten" fanatischen Vater im Islam "gütig und religiös" obwohl sie eine Sünde begangen haben nur weil sie ihren soziokulturellen status hoch gehalten bleiben wollen?
Danke - endlich wird dieses ernste Problem beleuchtet und mit Beweisen als haram abgestempelt.. Leider leiden so viele stumm darunter. Aber meine Frage ist, warum machen es Eltern, die religiös schauspielen, obwohl sie eine Sünde begehen?