Ist schon der Besitz eines Funkgeräts ohne Lizenz verboten?
Ich bin durch ein Youtube Video auf das UV-K5(8) gestoßen, das ist ja ein Funkgerät, mit dem man auch auf Frequenzen senden kann, die erst mit einer Lizenz erlaubt sind. Nun stelle ich mir die Frage, ob schon der Besitz eines solchen Funkgeräts verboten ist, ich könnte ja auch einfach nur auf z. B. CB-Funk senden, also privater Nahbereichsfunk, dafür brauche ich ja keine Lizenz. Aber das Funkgerät wäre ja in der Lage, auch auf anderen Frequenzen zu senden. Ich hab nicht vor, irgendwas Verbotenes damit anzustellen, ich peile irgendwann an, die Klasse N Lizenz zu machen. Wenn ich solch ein Funkgerät, wie das UV-K5(8) jetzt schon besitze, könnte ich ja schon mal lauschen.
Aber belehrt mich gerne, ich möchte kein Gesetz brechen.
2 Antworten
Die gesetzeslage ist hier eindeutig:
- Du darfst dieses Gerät besitzen.
- Du darfst dieses Gerät einschalten und zum Empfang nutzen.
- Du darfst mit diesem Gerät NICHT senden - egal wo. Weder auf PMR446 noch auf FreeNet etc. Denn es handelt sich um ein Amateurfunkgerät und darf nur zum senden auf Frequenzen, welche dem Amateurfunkdienst zugeteilt sind, genutzt werden - und dann auch nur, wenn Du im Besitz einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bist (aka "Amateurfunk-Lizenz").
Sprich: Finger weg von der Sendetaste! Am besten sperrst Du die Sendefunktion ganz.
Übrigens: CB-Funk ist mit diesem Gerät nicht möglich, da es den Frequenzbereich 27 MHz nicht abdeckt.
Weil man auf PMR446 nur mit Funkgeräten senden darf, welche für PMR446 typengeprüft und zugelassen sind.
Das UV-K5 ist aber eine Amateurfunkgerät und NICHT für den Betrieb auf PMR446 typengeprüft und zugelassen! Mit diesem Gerät darf man nur auf Amateurfunk-Frequenzen senden.
Der Besitz von einem Amateurfunkgerät ist nicht strafbar, dazu brauchst du keine Lizenz.
Der Betrieb übrigens auch nicht, solange du nichts ohne Lizenz sendest. Du darfst jederzeit anderen Funkamateuren empfangsmäßig zuhören. Du kannst den Funkamateuren ja sogar einen Empfangsbericht schicken und um eine QSL-Karte bitten, hat man früher oft gemacht.
Richtig Spaß macht die Sache natürlich erst, wenn du senden darfst, da wüsche ich dir schon viel Erfolg bei der Prüfung.
Der FS redet hier auch von CB-Funk, dafür muss lediglich das sendende Gerät geprüft sein (und an diesem darf natürlich auch nicht rumgebastelt werden), eine Funklizenz braucht man selbst aber nicht.
Verstehe ich alles, aber warum darf ich nicht auf 446 senden? Was ich bis jetzt gelesen habe, ist das der "Jedermannfunk". Auf der Frequenz senden doch auch die ganzen Walky-Talkys, die man so kaufen kann.