Ist Rassismus gegen Deutsche strafbar?
Mein Nachbar ist Libanese und beleidigt mich jeden Tag als "Scheiß-Deutscher" und "Kartoffel". Ich weiß auch nicht warum, aber ich glaube, der hat gewaltig etwas an der Waffel.
5 Antworten
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das sind eindeutige Beleidigungen und diese sind auf jeden Fall strafbar !!!
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ein Polizist oder anderer Beamter ist da machtlos hast du Recht weil das zum Zivilrecht gehört muss eine Zivielklage/ Anzeige gestellt werden und somit wären wir wieder beim Strafrecht ... keine Straftat bei der du nicht erwischt wirst ist Strafbar... wo kein Kläger da kein Richter.....
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Kannst du ihm nicht aus dem Weg gehen? Der wird es sowieso zu nichts bringen mit seiner Einstellung.
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Beleidigung ist immer strafbar.
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Zählt das als Volksverhetzung oder nur als Beleidigung?
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Beleidigung ist nicht immer strafbar. Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, ist sie zB nicht strafbar, wenn der Beleidigte zwar Anzeige erstattet, aber das Kreuzchen bei "stellen Sie Strafantrag?" vergisst zu setzen.
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Quatsch, nicht durch eine Anzeige wird etwas strafbar, sondern durch ein Gesetz.
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der möchte ,daß DU ihn beleidigst.....dann kann das A.... dich nämlich verklagen und bekommt Entschädigung !!!!
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So absurd es klingt: Deutsche Juristen sagen nein.
Letzte Woche hat die Hamburger Staatsanwaltschaft entschieden, gegen einen Türken, der die Deutschen als "Köterrasse" bezeichnet hatte, keine Anklage wegen Volksverhetzung zu erheben. Man dürfe das straffrei sagen.
Begründung: Weil es sich nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden.
Halten wir fest: Wenn jemand die Türken (Minderheit, klar fassbare Gruppe) eine Köterrase nennt, ist das Volksverhetzung, wenn ein Türke die Deutschen (Mehrheit, nicht klar fassbar) so nennt, nicht.
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Quelle? Und sag jetzt nicht, das ist einem Bekannten von dir persönlich passiert.
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Danke für diese traurige Antwort. Ist zwar blöd, aber jetzt weiß ich wenigstens bescheid.
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Ich muss mich korrigieren: In deinem Fall greift immerhin "Beleidigung", denn er sagt es zu dir als konkrete Einzelperson. Du kannst ihn anzeigen.
Die durchgeknallten Juristen hätten nichts dagegen, wenn er sagt: Alle Deutschen = "Scheißdeutsche".
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Der Begriff Volksverhetzung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Die Beschimpfung im privaten Bereich gehört nicht dazu, denn das ist dann noch mit der Meinungsfreiheit abgedeckt.
Wir aber die Beschimpfung öffentlich gemacht, so ist das ein Straftatbestand.
Es kommt also darauf an wo man die Äußerungen macht.
Beleidigung ist nicht immer strafbar. Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, ist sie zB nicht strafbar, wenn der Beleidigte zwar Anzeige erstattet, aber das Kreuzchen bei "stellen Sie Strafantrag?" vergisst zu setzen.