Behindertenplatz auf Privatgrundstück?
Der Vermieter hat auf dem Parkplatz für 26 Parteien 2 Parkplätze als Behindertenplätze ausgewiesen indem er ein entsprechendes Schild aufgestellt hat. Damit sind auf dem Grundstück nur noch 17 Parkplätze und teilweise haben Mieter 2 PKW. Es herrscht also ein wirkliches Parkproblem und man muss auf die Straße ausweichen. Es ist mMn eine bewußte Schikane.
Kann der Vermieter auf seinem privaten Parkplatz einen Mieter, der nicht behindert ist, abschleppen lassen? Im Haus gibt es gar keine Behinderten mit dem Merkmal "außergewöhnlich gehbehindert", denn nur die hätten das Recht auf dem Platz zu parken. Zudem steht an der Einfahrt, dass nur Mieter parkberechtigt sind.
3 Antworten
Hallo, zunächst irritiert mich, dass 26 Parteien im Haus nur "noch" 17 Parkplätze zur Verfügung haben. Waren denn zuvor 26 Parkplätze für 26 Parteien, also ein PP je Partei? Dann würde ja für jeden BPP die Fläche von 3,5 PP benötigt worden sein. Auf öffentlichen PP ist ein BPP etwa zwischen 1,5 bis maximal 2 größer, als der Standard und meist so gelegen, dass der kurze Wege zu einem Geschäft, Innenstadt oder so erfordert.
Was nun das Recht oder Unrecht des Vermieters angeht, auf seinem Grundstück einfach so BPP einzurichten, kann nur unter genauer Kenntnis der individuellen Mietverträge mit jeder Mieterpartei beantwortet werden. Ist darin explizit ein Anrecht auf einen Einstellplatz für 1 Kraftfahrzeug vermerkt und im Mietpreis inbegriffen, muss der Vermieter auch sicherstellen, dass jeder Mietpartei eine Stellfläche zugewiesen wird. Oft macht man das, in dem jeder Stellplatz einer Wohnung zugeordnet ist. Ist keine Zuordnung gegeben, kann jeder Mieter sein Auto auf einer beliebigen Stellfläche parken.
Ist die Formulierung allgemein gehalten, etwas wie: Parkplätze für Bewohner des Hauses stehen im Innenhof (sonstige Bezeichnung) zur Verfügung, darf man diese nutzen, wenn der Bereich nicht überfüllt wird. Wer zuletzt kommt hat halt Pech.
Aus so einem Pool heraus Stellflächen als BPP auszuweisen, kann der Vermieter schon. Es wäre dann eine schön, wenn er das zuvor ankündigt. Grundsätzlich finde ich die Idee aber in Ordnung, dass an Menschen mit Einschränkungen gedacht wird. Schau mal in Euren Mietvertrag, was da zum Thema Parkplatz oder Stellplatz oder Einstellplatz geschrieben steht. Vielleicht habt Ihr alle in dem Haus ja auch einen zusätzlichen Mietvertrag, der die Parkraumnutzung betrifft.
Vielleicht hat einer der Nachbarn jemanden in der Familie der Gehbehindert ist.
Davon abgesehen finde ich das mit den privaten Behinderten-Parkplätzen gar nicht schlecht.
Meine Freundin ist z.B. gehbehindert und ich habe nur einen Parkplatz vor dem Haus der dazu noch regelmäßig von meinen Nachbarn zugeparkt wird.
Ich bin teilweise gezwungen meinen eigenen Parkplatz mit Pylonen abzusperren um ihn für meine gehbehinderte Freundin frei zu halten.
Wenn der Parkplatz einen öffentlichen Charakter hat (keine Kontrolle der einfahrenden Fahrzeuge) dann kann er die Polizei rufen und die hängen dir eine Knolle dran.
Hast du einen Parkplatz mitgemietet muss er vorhanden sein.
Wenn nicht ist es optional
Die konkrete Frage, so auch im Text formuliert, ist, ob der Vermieter auf seinem Grund ein Fahrzeug abschleppen lassen kann. Die Frage ist auch hier leider nicht beantwortet.
Ach ich kenne einige die Auf einen privaten Parkplatz abgeschleppt wurden
scheint also zu funktionieren
Ich verstehe das persönliche Problem, aber es beantwortet meine Frage definitiv nicht