Ist nach Islamischem Recht überhaupt zulässig den Glauben abzulegen und zum Christentum zu wechseln?

8 Antworten

Apostasie im Islam (Abfall vom Islam) wird Ridda oder Irtidad genannt. Der Abtrünnige (Apostat) wird Murtadd genannt.

Apostasie ist verboten und der Apostat wird mit der Todesstrafe bestraft:

Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden

https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Muslime können den Islam verlassen, aber der Islam sieht eine Strafe für Apostaten vor. Bei der Strafe gehen die Meinungen etwas auseinander.

Im Koran wird keine Tötung von Apostaten gefordert. Im Koran heißt es lediglich, dass Apostaten eine Strafe erwartet:

Wer Allah verleugnet, nachdem er geglaubt hat - den allein ausgenommen, der (dazu) gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Frieden findet -, auf jenen aber, die ihre Brust dem Unglauben öffnen, lastet Allahs Zorn; und ihnen wird eine strenge Strafe zuteil sein. [an-Nahl 16:106]

Diese Strafe bezieht sich auf das Jenseits. Das islamische Recht sieht auch keine Todesstrafe vor:

Dem Abgefallenen [murtad] drohte in vielen orthodoxen Systemen der Muslime gemäß deren Auslegung des islamischen Rechts [scharia] die Todesstrafe, obwohl das mit dem Islam nicht vereinbar ist. [...] Unzweifelhaft unter Muslimen ist, dass Gott selbst dem Menschen die Freiheit zur Religionswahl gegeben hat: „Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.“ (Heiliger Qur'an 18:29). Die im Anschluss angedrohten Konsequenzen für denjenigen, der sich von Gott abwendet, sind ausschließlich auf das Jenseits bezogen.

Die Todesstrafe für Apostaten geht auf den sunnitischen Islam zurück. Die Todesstrafe wurde nachträglich durch den Kalifen Abu Bakr eingeführt:

Die unterschiedliche Behandlung des Themas vor allem zwischen wahhabitisch beeinflussten Sunniten und Schiiten ist historisch bedingt und geht auf Abu Bakr zurück. Als er sich als erster Kalif ausrufen ließ, verweigerten ihm anfänglich einige arabische Stämme die Zahlung der religionsrechtlichen Abgaben [...] Da es aber für das Nichtzahlen z.B. der Zakat keine Todesstrafe gab und die Fünftelabgabe [chums] nachweislich nur den Ahl-ul-Bait (a.) zustand, wurde letztere abgeschafft und im ersteren Fall eine neue damals noch nicht bekannte Strafe eingeführt, die Todesstrafe für Apostasie, wobei das Nichtzahlen von Zakat als Apostasie gewertet wurde.

Die Überlieferungen, in denen Mohammed die Todesstrafe fordert, sind erfunden:

Eine angebliche Aufforderung des Propheten Muhammad (s.) "tötet denjenigen, der seine Religion wechselt", wie sie von Malik ibn Anas in seinem Muwatta zitiert wird, wird nur von bestimmten Muslimen als glaubwürdig anerkannt. Bereits hierbei wird deutlich, dass jene Überlieferung auch von Sunniten angezweifelt wird, da z.B. nach Abu Hanifa sie für eine Frau nicht gelten soll.

Die Grenzstrafen, darunter die Todesstrafe, dürfen im islamischen Recht sowieso nicht angewendet werden, da keine Grenzstrafen ohne Imam zulässig sind. Das kannst du folgender Überlieferung übernehmen:

Sulaiman Ibn Khalid berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Hütet euch vor dem Urteil, denn das Urteil gehört nur dem über den Beschluss kundigen, unter den Muslimen unbescholtenen, Imam: Einem Propheten oder dem Bevollmächtigten (Wasi) eines Propheten.“ [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 7 Seite 260 Hadith 1]

Da der Imam al-Mahdi noch immer in Verborgenheit lebt, können diese Strafen nicht angewendet werden. Muslime warten auf seine Rückkehr.

Wenn in Staaten wie Saudi-Arabien und Pakistan Apostaten mit dem Tode bestraft werden, dann verstößt das gegen den Islam.


BelfastChild  05.11.2022, 22:00

Eslam ist keine vernünftige Quelle, dies hatten wir hier schon mal.

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Nein, auf Apostasie steht nach überwiegender Auffassung die Todesstrafe:

3017 - ... ‘Ikrima berichtete, dass ‘Alyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, einige Leute verbrannte. Als Ibn ‘Abbās davon erfuhr, sagte er: ”An seiner Stelle hätte ich sie nicht verbrannt; denn der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Vollzieht keine Strafe, mit der Allāh Selbst bestraft.« Und ich hätte sie hingerichtet, wie der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer seine Religion ändert, den sollt ihr töten!«“ 
6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 253 und S. 546)

In den meistvertrauten Sammlungen der Sunniten (Sunniten = 80% aller Muslime) steht, dass Mohammed die Todesstrafe erlaubte, wenn man den Islam verlässt.

In denselben Sammlungen steht an anderer Stelle nicht nur eine Erlaubnis, sondern eine Aufforderung (!) die zu töten, die den Islam verlassen.

Und sunnitische Fatwas (islamische Rechtsgutachten) sagen, dass das auch heute noch die gerechte Strafe für das Verlassen des Islams sei.

Nein, der Islam kennt das Menschenrecht der Glaubensfreiheit nicht. Er ist gegen dieses von Gott gegebene Menschenrecht und ist daher dagegen, dass ein Moslem Christ wird.