Ist mittlerweile Mitarbeiter Überwachung legitim?
Ich hatte heute eine sehr interessante Stammtischrunde. Ein guter Freund, der in der ambulanten Pflege arbeitet, hat erzählt die Chefin dort wollte, dass ihre vertraute einer Mitarbeiterin hinterher fährt um zu schauen, ob diese während ihrer Arbeitszeit, arbeitsfremden Dingen nach geht.. (Was ich schon krass finde..)
Ein anderer meinte, bei ihm, beim Kurierdienst kam mal raus, dass im Firmenwagen ein GPS Sender versteckt war und man wollte wissen, wo sich der Mitarbeiter aufhält. Zum Mitarbeiter hat man einfach nur gesagt, er wurde gesehen. "Tja ein Kunde hat dich wohl gesehen?!" (Als würden kunden bei der firma anrufen und sagen: "Mensch, hier xy trinkt hier Kaffee, was ist das denn?") Edit: Und zumal nur die Fahrzeug Farbe (weiss) und das Kennzeichen bei denen darauf hinweisen, sagte er.
Und das man seine Kinder mit zur Arbeit nimmt und denen das Umfeld zeigt wird wohl auch nicht gerne gesehen. Der oder die jenige kriegt dann ein Problem (Abmahnung /Kündigung). Weil die Kinder nicht versichert sind, falls etwas passiert. Dann noch die Betriebsgeheimnisse. Und dann könnte es ja sein, dass du den Kindern alles mögliche zeigst, - während du eigentlich produktiver sein könntest... Sprich der/ die jenige hat dann angeblich mit ihren Kindern "gechillt", statt zu arbeiten..
Das Instagram, Facebook und andere öffentliche Profile vom Arbeitgeber durchforstet werden nach Inhalten, die negativer Wirkung sind, oder darauf hindeuten dass etwas während der Arbeitszeit getätigt wurde, ist allseits bekannt. Ob bei der Bewerbungsphase oder während man angestellt ist...
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2 Antworten
DSGVO. Spätestens hier ist klar definiert, was geht und was nicht.
Überwachung ist in bestimmten Bereichen gestattet und in der Regel muss der Mitarbeiter davon vorab in Kenntnis gesetzt werden.
Es wird nicht legal, nur weil etwas nicht bekannt wird. Grauzonen? Nenne mir eine.
Es ist nicht legal, mit GPS zu überwachen, ohne dass der Mitarbeiter dem zugestimmt hat.
Dass Kinder nicht zum Arbeitsplatz dürfen kann der AG bestimmen, weil er a) das Hausrecht hat und b) je nach Arbeitsplatz dort auch ganz erhebliche Gefahren vorherrschen können. Da dürfen nicht unterwiese Personen überhaupt nicht hin. Das hat nichts mit Überwachung zu tun.
Öffentliche Profile der Mitarbeiter kann jeder einsehen, also auch Chefs. Das ist kein Bespitzeln.
Ja das mit dem Beispiel Kinder.. der jenige arbeitet in einer technischen Fertigung. Da stehen große Maschinen rum. Er hat ihnen ein gefrästet Bauteil gezeigt und ist noch mit ihnen mit einem Transporter (Firmenwagen) über das Firmengelände gefahren... und hatte dann später ein Gespräch mit dem Chef.."Das war unverantwortlich von ihnen komplett!!".. hat er berichtet.. schon krass. Viele nehmen doch ihre Kinder mit zur Arbeit?!
Aus Sich des Chefs ist das nachvollziehbar. Treiben sich das Betriebsfremde auf dem Geländer herum, steht er schon ganz tief mit einem Bein im Knast, wenn dann ein heftiger Unfall passiert und er nicht eindeutig klargemacht hat, dass Fremde sich dort nicht aufhalten dürfen.
Dass der Meister, der dort schon dreißig Jahre malocht und glühendes Eisen mit bloßer Hand anfasst anders sieht, ist unerheblich. Cer Chef trägt die Verantwortung.
QS ist in bestimmten Bereichen erlaubt und dann natürlich auch nur mit Kenntnis der Mitarbeiter. Mit QS hat es nichts zu tun, wenn Kameras in Pausenräumen installiert werden. Die Kameraüberwachung der Bedienung von gefährlichen Maschinen ist da wieder anders zu werten.
N o c h
nicht
hmm oder es darf einfach nicht raus kommen. Scheinbar bedienen sich da viele Arbeitgeber dann an Verschleierung oder Grauzonen.. Fristlos gekündigt wurde wohl nur dann, wenn ein Mitarbeiter nachweislich dem Unternehmen geschadet hat, sprich zB Rufschädigung oder etwas gestohlen hat.