Ist mein Krankenschein wirklich so unbegründet?
Guten Abend liebe Gutefrage.net
Wie in einer vorherigen Frage bereits angegeben, habe ich meinen Arbeitsvertrag gekündigt mit Einhaltung der Kündigungsfrist und beginne jetzt am 01.10.2024 mein neues Arbeitsverhältnis in einem neuen Hotel. Bisher habe ich das auch durchgezogen und wollte, dass das Arbeitsverhältnis möglichst 'positiv' auseinandergeht. Leider bin ich der Ansicht, dass dies aus Seiten des AG's fehlgeschlagen ist.
Ich habe letzten Endes nur 2 Urlaubstage gewährt bekommen, da der AG der Ansicht ist, mir stände der restliche Urlaub nicht mehr zu. Dies habe ich jetzt im Endeffekt so hingenommen, wenn auch nur widerwillig. Mit dem Plan, dass zumindest die letzten beiden Tage des Monats nicht mehr Arbeiten müsste, habe ich also bisher alles durchgezogen.
Die letzten 2 Wochen bisher bestanden jedoch aus zahlreichen Überstunden, nur einen Tag die Woche frei, kurze Schichtwechsel (Spät zu Früh z.B. ohne freien Tag dazwischen), Teilschichten und jetzt noch zusätzlich dazu wurden meine zwei Urlaubstage auf den Donnerstag und Freitag gelegt, diese Woche ebenfalls nur einen Tag frei, sodass ich dennoch an einem Samstag sowie den Montag reinkommen muss.
Montag ist bloß blöd, weil ich von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr eingeteilt bin (eig. 6-Stunden Tag) und am nächsten Tag (Dienstag) beim neuen AG direkt um 6.00 Uhr anfangen muss, was natürlich bedeutet, dass ich nicht nur eine unheimlich kurze Nacht hätte, sondern würde wieder nur einen Tag an Frei gewährt bekommen, weil der neue AG der Ansicht oder Annahme ist, dass ich ja noch nen Freien Tag beim alten AG bekommen müsste.
Dazu bin ich derzeit tatsächlich erkältet und habe neben Husten, Kopfschmerzen und Rückenschmerzen mich jetzt also dazu entschlossen, einen Krankenschein einzureichen. Zwei Kollegen meinten, dass das vollkommen korrekt war, der Rest meinte (natürlich auch der AG selber), dass das unmoralisch ist und bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kein gutes Bild darstellt.
Aber ist das wirklich so unbegründet? Nachdem mir nicht mal ein sauberer Übergang zum neuen AG gewährt wird und ich in den letzten 2 Wochen nur noch auf Überstunden arbeite? Oder liege ich da komplett falsch?
5 Antworten
Es klingt als hättest du echt viel Stress und Schwierigkeiten mit deinem aktuellen Arbeitgeber. Wenn du dich krank fühlst und die Arbeitsbedingungen so belastend sind, ist es absolut verständlich, einen Krankenschein einzureichen. Es ist wichtig, auf deine Gesundheit zu achten.
Die Meinung deiner Kollegen kann unterschiedlich sein, aber letztendlich zählt, wie du dich fühlst und was für dich am besten ist. Wenn du das Gefühl hast, dass die Arbeitsbedingungen unfair sind und du körperlich und emotional an deine Grenzen kommst, hast du das Recht, dich krank zu melden. Ein sauberes Ende ist wichtig, aber deine Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn du denkst, dass die Situation dir schadet, dann ist dein Krankenschein durchaus gerechtfertigt.
So in etwa war auch mein Gedanke. Ich habe einfach keine Energie mehr und habe diesen Monat eine immense Mehrarbeit geleistet. Dazu kommt jetzt noch eine Erkältung und ein sehr blöder Wechsel zum neuen Arbeitsverhältnis.
dass das unmoralisch ist und bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kein gutes Bild darstellt.
- Erkrankungen haben mit Moral nichts zu tun
- "kein gutes Bild'", ja das macht es. Krankheiten nehmen darauf aber keine Rücksicht.
Alle Deine "unerfüllten" Forderungen kannst Du beim Arbeitsgericht als berechtigt einklagen und einen finanziellen Ausgleich dafür fordern.
Da müsste ich mich mal beim örtlichen Arbeitsgericht erkundigen, wie sich das verhält. Die müssten das ja ohnehin am besten wissen.
Ich habe letzten Endes nur 2 Urlaubstage gewährt bekommen, da der AG der Ansicht ist, mir stände der restliche Urlaub nicht mehr zu.
Dir steht 9/12 deines vertraglich vereinbarten Urlaubs zu. Dein aktueller AG kann sich auf en Kopf stellen und mit den Ohren wackeln: das BUrlG ändert sich dadurch nicht.
Das wusste ich noch nicht mal. Da kam von jedem irgendetwas anderes.
Da kam von jedem irgendetwas anderes
Das wundert mich nicht, dennoch ...
§ 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein anerkannt waren.
Das betrifft den gesetzlichen Anspruch
Besteht ein darüber hinausgehender Anspruch, kann er, wenn vertraglich geregelt, nur ein anteiliger Urlaubsanspruch bestehen. Dies aber nur, soweit der gesetzliche Anspruch nicht unterschritten wird.
Dazu bin ich derzeit tatsächlich erkältet und habe neben Husten, Kopfschmerzen und Rückenschmerzen
Wenn du arbeitsunfähig bist, bist du arbeitsunfähig. Lasse labern
Das mit dem Meinungen ignorieren von anderen war bei mir immer eine Schwierigkeit, weshalb ich ja gerade die Frage so stelle. Solche Sachen kommen bei mir immer schnell an.
Ein Krankenschein ist dann korrekt, wenn Du durch eine Erkrankung nicht in der Lage bist, Deine Arbeitsaufgaben zu erledigen. Alles Andere hat damit nichs zu tun. Ob das bei Dir zutrifft, kann hier keiner beurteilen.
Um es kurz zu halten: Energietechnisch bin ich komplett am Ende, und die Erkältung - auch wenn diese nicht Arbeitsunfähig macht - trägt ihren Teil dazu bei, dass ich diese Entscheidung getroffen habe. Und mit Husten, Kopfschmerzen und Schwindel sowie Rückenschmerzen sehe ich mich persönlich nicht ganz bereit dazu, z.B. einen Tag wie heute, wo eine 80-Mann Hochzeit stattfindet, die mindestens bis 3.00 Uhr nachts geht, durchzuziehen, für einen Betrieb, der mir am Ende eh nicht dankt. Das ist halt meine Ansicht dabei.
Rechtlich, bei 9 Monaten, der gesamte gesetzliche Urlaubsanspruch. (BUrlG)