iGZ (Zeitarbeit): Kann Urlaub an Heiligabend und Sylvester über Überstunden abgegolten werden?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 1 1/2 Jahren über Zeitarbeit in einem Unternehmen. Letztes Jahr habe ich sowohl für Heiligabend, als auch für Silvester einen kompletten Urlaubstag genommen. Jetzt habe ich noch mal einen Blick in den Tarifvertrag geworfen und folgende Passage gefunden:
3.1.5 An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3 über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.
Meine Frage: Bedeutet das, dass ich die beiden Tage auch mit 6 Stunden je Tag (8-14 Uhr) frei nehmen könnte oder gilt dieser Passus nur für Feiertagszuschläge? Denn wenn ich das über Überstunden abgelten könnte, wäre das für mich ja besser, als einen kompletten Urlaubstag á 7 Stunden zu nehmen.
Herzlichen Dank im Voraus!
2 Antworten
Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3 über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.
Du kannst die Tage vom Arbeitszeitkonto nehmen. Hier steht ja eindeutig Arbeitszeitkonto oder Urlaubskonto. Die Entscheidung liegt bei Dir.
Es geht beides! Das ist ein wenig betriebsabhängig. Bzw. individuell verhandelbar. Bei uns nimmt man z.B.- das gilt für alle- entweder 1/2 Urlaubstag. Oder 4 Stunden Überstundenfrei. Was man macht, ist individuell- die Regelung aber für alle: egal was man nimmt, es ist nur 1/2 Tag.
Und bei Dir: der offizielle Arbeitstag endet immer um 14.00. Und Du kannst durch entweder.. oder.. abgleichen.
Erst wenn Du ÜBER 14.00 arbeitest, gilt dafür der Feiertagszuschlag.
Denn der 24. und 31.12. sind generell keine Feiertage.