iGZ (Zeitarbeit): Kann Urlaub an Heiligabend und Sylvester über Überstunden abgegolten werden?

2 Antworten

 Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3 über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.

Du kannst die Tage vom Arbeitszeitkonto nehmen. Hier steht ja eindeutig Arbeitszeitkonto oder Urlaubskonto. Die Entscheidung liegt bei Dir.

Es geht beides! Das ist ein wenig betriebsabhängig. Bzw. individuell verhandelbar. Bei uns nimmt man z.B.- das gilt für alle- entweder 1/2 Urlaubstag. Oder 4 Stunden Überstundenfrei. Was man macht, ist individuell- die Regelung aber für alle: egal was man nimmt, es ist nur 1/2 Tag.

Und bei Dir: der offizielle Arbeitstag endet immer um 14.00. Und Du kannst durch entweder.. oder.. abgleichen.

Erst wenn Du ÜBER 14.00 arbeitest, gilt dafür der Feiertagszuschlag.

Denn der 24. und 31.12. sind generell keine Feiertage.