ist man eigentlich verpflichtet einem Zivilisten zu sagen, wie man heißt, wenn man danach gefragt wird oder den Ausweis zu zeigen?

7 Antworten

Eigentlich erstmal nicht.

ABER man kann sich vertraglich zuvor dazu verpflichtet haben, das zu tun.

Dein Beispiel, die Schafnerin, genau da gibt es ein beispiel.

Man kauft online eine Zugfahrkarte. Die ist Namensgebunden und mit dem Kauf verpflichtet man sich, sich auf Verlangen auszuweisen.

Tut man das nicht, ist man vertragsbrüchig, damit ist die Fahrkarte null und nichtig, damit fährt man schwarz und wird auch genau so verknackt und hat genau diese Folgen zu tragen.

Nach und aufgrund einer Diskussion jedoch muss niemand mit den eigenen Personalien rausrücken.

Grundsätzlich ist man dazu gegenüber Zivil-(und vorallem Privat-)personen nicht verpflichtet.

ABER
Hast du bspw. ein personalisiertes Ticket musst du deine Identität irgendwie nachweisen können, tust du dies nicht verliert das Ticket seine Gültigkeit.

In deinem Beispiel muss die SchaffnerIn nicht Antworten, die Bahn wüsste bei einer Beschwerde sowieso wer ZugbegleiterIn war. Sofern dieser Personenkreis nicht sowieso Namenschild trägt.
Den Nachweis über die Berechtigung zur Fahrkartenkontrolle bspw. muss die Person allerdings spätestens nach Aufforderung erbringen.

Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle z.B in Verbindung mit einer Bahncard, oder beim Kauf eines Onlinetickets, darf der Schaffner die Vorlage des Personalausweises verlangen um zu prüfen, ob der Nutzer des Tickets, auch tatsächlich der Besitzer der Bahncard ist.


HarryXXX  11.04.2022, 08:58

Ich hatte die Frage eigentlich genau umgekehrt verstanden.

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HarryXXX  11.04.2022, 10:41
@windsbraut0307

Zitat

"ZB . die Schaffnerin im Zug wird dann gefragt wie sie eigentlich heisst nach einer Diskussion."

Die hat sich schon vor einer Diskussion auszuweisen. Nämlich dafür, dass du überhaupt berechtigt ist mit mir zu diskutieren.

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Wer in Ausübung seines Dienstes irgendeine Handlung vornimmt, der hat im Zweifelsfall auch seinen Dienstausweis zu zeigen. Sonst könnte ja jeder als Schaffner auftreten.


Hirschbaum16  11.04.2022, 08:54

Nein, muss er nicht. Kurioserweise gilt da der Datenschutz. Darum tragen sie auch keine Namensschilder.

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HugoHustensaft  11.04.2022, 08:57
@Hirschbaum16

Selbstverständlich muss in geeigneter Art und Weise nachgewiesen werden können, dass man tatsächlich mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben beauftragt ist, Dienstausweise können auch mit Bild und Dienstnummer ausgestellt werden. In aller Regel stellt sich die Frage zwar nicht, aber rein rechtlich muss im Ernstfall eindeutig ermittelbar sein, wer welche Handlung vollzogen hat.

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Hirschbaum16  11.04.2022, 09:02
@HugoHustensaft

Die Polizei darf natürlich den Ausweis sehen. Die muss ja auch die Personalien aufnehmen. Aber mir ist noch nie untergekommen, dass der Konzernausweis irgendwie vorgezeigt werden müsste.

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HugoHustensaft  11.04.2022, 09:05
@Hirschbaum16

Das alte Thema: Wie soll sich jemand gegen einen Schaffner rechtlich zur Wehr setzen, wenn er diesen nicht zweifelsfrei identifizieren kann? Klar, man kann die Bundespolizei rufen, d.h. der Zug bleibt stehen, Verspätung mindestens 15 Minuten, aber man kann im Interesse der Bahn und der Fahrgäste eben auch eine Identifizierung des Personals ermöglichen.

Und das kann selbst bei Banalitäten ganz schnell vorkommen ...

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HarryXXX  11.04.2022, 09:06
@Hirschbaum16

Natürlich müssen die sich als legitimierte Person ausweisen können. Dazu haben sie einen Dienstausweis des Verkehrsunternehmen. Es ist allgemein üblich, dass dieser nach Beginn einer Kontrolle offen getragen wird. Es mag sein, dass irgendwelche Privatunternehmen das noch anders handhaben, aber rechtlich ist das bestimmt nicht in Ordnung.

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Hirschbaum16  11.04.2022, 09:09
@HugoHustensaft

Das ist unnötig, weil die Bahn ganz genau weiß, wer wann wo eingesetzt ist. Der Schaffner hat schließlich auch Rechte. In der Regel muss der Schaffner auch einen Bericht schreiben. Die Bahn weiß also ganz genau, wer der betroffene Mitarbeiter ist.

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HugoHustensaft  11.04.2022, 09:12
@Hirschbaum16

Sorry, aber bitte mal die Betriebsbrille absetzen.

Stellen wir uns einmal vor, da kommt jemand mit einer Bahnuniform - der könnte auch auf Gastfahrt sein - und weist mich an, meinen Platz zu räumen, womöglich noch obwohl ich den reserviert hatte. Als Bahnkunde kann ich nicht einmal sicher sein, ob der Mensch überhaupt im Dienst ist und die DB würden den diensthabenden Schaffner ermitteln, der das aber gar nicht war, ich stünde am Schluss womöglich noch als Lügner da ...

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HarryXXX  11.04.2022, 09:12
@Hirschbaum16

Was die Bahn weiß, das interessiert mich überhaupt nicht. Ich als Kunde muss jedenfalls wissen ob derjenige, der mich kontrolliert auch dazu berechtigt ist.

Sonst könne ja jede beliebige Person kommen und behaupten, sie wäre berechtigt mich zu kontrollieren.

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Hirschbaum16  11.04.2022, 09:21
@HugoHustensaft

Wer zieht sich denn freiwillig diese Uniform an und verjagt irgendwelche Leute von ihren reservierten Sitzen? Selbst wenn das passieren würde, wäre es kein Straftatbestand. Im Zweifelsfall rufst du die Polizei und gut.

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HugoHustensaft  11.04.2022, 09:24
@Hirschbaum16

Die Polizei wird deswegen nicht kommen. Und es geht nicht um freiwilliges Anziehen der Uniform, bei Gastfahrten kann das ganz normal sein. Ansonsten: Es gibt nichts, was es nicht gibt ... Nur mal als Denkanstoß: Eigentlich müssen Bahnbedienstete ihren Sitzplatz für zahlende Fahrgäste räumen, wenn es voll wird - habe ich noch nie erlebt.

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Einem "Zivilisten" muss man grundsätzlich keinen Ausweis zeigen und nicht einmal den Namen nennen, die Feststellung der Identität ist grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe.

Aber: Es gibt Leistungen, in denen die Möglichkeit der Identitätsfeststellung in den Bedingungen festgeschrieben ist, etwa beim Kauf personalisierter Tickets (nicht nur bei der Bahn), beim Empfang bestimmter Sendungen etc. pp. bis hin zu Dingen, bei denen des Gesetzgeber die Identitätsfeststellung zwingend vorgeschrieben hat (z.B. Kontoeröffnung), diese aber selbst nicht einmal anbietet.