Ist lästern strafwürdig?

18 Antworten

Nein, wenn du dich nicht erwischen lässt. Aber es ist schwach viel zu lästern. Das sagt viel über den Charakter aus. Sag deine Meinung lieber direkt dem Betreffenden.


tobia111  14.03.2011, 03:51

Nein, tu es nicht! Das sind die Menschen nicht gewohnt, die werden über dich dann bei anderen klagen. Mach es so wie alle anderen: Immer hinter dem Rücken reden!

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Ja, das kann strafrechtlich relevant sein.

Also wenn du dich für Jura interessierst, dann kommt jetzt die Auflösung:

Rufmord gibt es nicht.

Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung ist der, dass wenn du zum Tatzeitpunkt nicht genau weißt ob deine Behauptung stimmt oder nicht, nennt sich das üble Nachrede. Wenn du aber zum Tatzeitpunkt weißt, deine Behauptung entspricht nicht der Wahrheit, ist das Verleumdung.

Verleumdung wird deutlich härter bestraft als üble Nachrede.

Lästern und Behauptungen aufstellen sind zwei paar Schuhe ...!

Ist jemand von Natur etwas unglücklich gestaltet und Du machst Dich über diese Person lustig (drüber herziehen), dann ist das nicht strafbar, aber sicherlich ein - aus moralischer Sicht - strafwürdiges Verhalten ...

Wenn Kinder petzen, ist das im Prinzip auch schon eine Mini-Anzeige, wobei die Eltern dann als Anwalt oder Richter auftreten können ...

Eine Behauptung aufzustellen, wie von Dir beispielhaft genannt (Nachbar ist ein Verbrecher), könnte im Falle einer Anzeige durch den Nachbar (wegen Rufmord) ggf. eine gerichtliche Strafe nach sich ziehen ...

(weitere Beispiele sind sicherlich nicht nötig)

Selbstverständlich kannst Du dafür belangt werden, wenn es keine Feststellung, sondern eine rufschädigende Behauptung (Verleumdung) ist, die Du wider besseren Wissens anstellst. Selbst wenn Dein Nachbar straffällig geworden ist, und Du dies mit der Absicht herumerzählst, ihn in der Öffentlichkeit zu denunzieren, könntest Du u.U. wegen Beleidigung belangt werden.


veronikaXXL 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 02:17

wenn er was getan hat und ich erzähls rum krieg ich den ärger??

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verreisterNutzer  14.03.2011, 02:32
@veronikaXXL

Entscheidend ist das Werturteil als solches, nicht die Feststellung. Wenn Du einfach nur darauf hinweist, er seie straffällig geworden, was Du irgendwie von ihm selbst gehört hast, ist dies keine Beleidigung. Verbindest Du damit aber ein ehrverletzendes Werturteil - bsplw. "jaja, so einer kann nur straffällig werden" oder "was erwartet man von dem denn schon anderes, so ein Verbrecher" dann fällt dies in die Kategorie der Beleidigung. Vollkommen krank, ich weiß, aber nach deutschem Recht kann sehr vieles eine Beleidigung sein.

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