Ist für den Teeverkauf in Deutschland eine Lizenz notwendig?
idee wäre abgepackter Tee in Teebeuteln, in beispielsweiser 24er Packungen. Zählt das richtig als Lebensmittel und braucht man dazu irgendwelche Lizenzen oder wie läuft das ab?
danke<3
3 Antworten
Tee ist auf jeden Fall ein Lebensmittel, wenn er nicht als Arzneimittel läuft. Er unterliegt als im vollen Umfang dem Lebensmittelrecht.
Als FBO (Food Business Operator) muss man sich an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben halten, und u.a. ein HACCP-Konzept für seinen Betrieb haben.
Mitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen eine Schulung gemäß dem Infektionsschutzgesetz durchlaufen.
Als Gewerbetreibender benötigt man einen Gewerbeschein. Lizenzen sind meines Wissens nach nicht nötig, oder nur, wenn man ein Produkt unter einem bestimmten, existierenden Namen oder einer Marke vertreiben möchte, die mit Rechten belegt ist.
Pharmazeutika werden nach GMP-Richtlinien produziert (Good Manufacturing Practice).
Mitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen eine Schulung gemäß dem Infektionsschutzgesetz durchlaufen.
Das ist so allgemein nicht richtig. Das gilt nur für den Umgang mit den im Infektionsschutzgesetz aufgezählten Lebensmitteln.
Und Tee steht da nicht drin.
Ich verstehe das Infektionsschutzgesetz so, dass alle Mitarbeiter, die bei der Lebensmittelherstellung mit (noch) nicht verpackten Lebensmitteln zu tun haben, eine Schulung brauchen. Gewisse Regeln gelten ja für jeglichen Umgang mit unverpackten Lebensmitteln bzw. deren Rohwaren:
Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln
• Nicht verpackte Lebensmittel dürfen nur in Behältern und abgedeckt transportiert werden.
Transportbehältnisse und Verpackungsmaterialien müssen sauber und für Lebensmittel geeignet sein.
• Bei der Aufbewahrung muss Rohware getrennt von verzehrfertigen Speisen gelagert werden. Dies gilt auch für die Kühlung.
• Gerätschaften und Arbeitsflächen müssen sauber, leicht zu reinigen und unbeschädigt sein. Sie sind regelmäßig zwischenzureinigen.
• Husten und niesen Sie nicht auf Lebensmittel.
Natürlich gibt es auch eine Liste mit solchen Lebensmitteln, die noch besonders empfindlich sind, weil hier leichter Mikroorganismen wachsen können (tierische Lebensmittel, Backwaren mit Füllung, Feinkost). Personen die damit umgehen, benötigen eine Bescheinigung nach 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, die vom Gesundheitsamt ausgestellt wird.
Trotzdem muss man auch geschult werden, wenn man mit trockenen, ziemlich gut haltbaren Lebensmitteln, wie Tee oder Gewürzen umgeht.
Lediglich, wenn man nur mit fertig abgepackten, verschweißten Waren hantiert, die auch nicht gekühlt zu werden brauchen, erübrigt sich eine Hygieneschulung.
Ok, ich bezog mich auf die Erstbelehrung bzw. die Folgebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
idee wäre abgepackter Tee in Teebeuteln
nur Verkauf; da braucht keiner eine Hygieneschulung; oder selbst abpacken - wird zu aufwendig; ihm fehlen die notwendigen Maschinen HIER würde Sie benötigt
Ja, das zählt als Lebensmittel und Du musst alle dementsprechenden Vorschriften einhalten.
das mindeste ist der Gewerbeschein - du möchtest damit Geld verdienen.
vielen dank
und als arzneimittel wäre wohl noch komplizierter:D