Ist es wirklich ein Täuschungsversuch?

2 Antworten

Nein, das ist kein Täuschungsversuch!

Natürlich ist es nicht sonderlich kreativ, auswendigerlernten Inhalt exakt wiederzugeben, aber auch nicht widrig!

Die Prüfer, also deine Lehrkraft, ist beweispflichtig.

Hier wurde auch ein ähnliches Beispiel behandelt:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Taeuschungsversuch-bei-Abigleichepruefung--f267883.html

Gruß, Martin Harwig


Stan190 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 04:42

Genau! ich hab nur den Text auswendig gelernt, weil ich echt verzweifelt war. Zudem wurden nur paar Sätze übernommen, den Rest habe ich nochmals formuliert.

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martinharwig  15.06.2020, 04:43
@Stan190

Wie bereits erwähnt: er muss es belegen können, und wenn er es nicht kann, solltest du ihn darauf hinweisen, dass seine Anschuldigungen enden sollten.

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Stan190 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 04:44
@martinharwig

Er kann lediglich beweisen, dass paar Sätze gleich waren. Aber dies umzuformulieren war echt schwierig. Ich hatte nicht die Absicht zu schummeln

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martinharwig  15.06.2020, 04:47
@Stan190

Er kann eigentlich grundsätzlich Nichts belegen, da er dich nicht dabei erwischte, wie du Täuschung begangen hast.

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Stan190 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 04:49
@martinharwig

okay vielen Dank! Ich hab mir echt große Sorgen gemacht. Er selbst meinte schließlich auch, dass er mir die vorhandenen Punkte geben wird... ich hoffe die Klausur wird noch einigermaßen okay ausfallen.

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martinharwig  15.06.2020, 04:50
@Stan190

Ich würde jetzt eigentlich „Viel Erfolg“ schreiben, da es aber nicht an dir liegt, muss ich „Viel Glück“ sagen! 👋

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Stan190 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 04:55
@martinharwig

Genau, Mal schauen wie es wird. er meinte ja, dass er mir die Punkte gibt. Ich war echt am Boden zerstört, als ich das erfahren habe

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Yammamoto  15.06.2020, 04:06

Im Aufgabenbereich geht es im Prinzip nur um das wiedergeben von angeeignetem Wissen

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martinharwig  15.06.2020, 04:08
@Yammamoto

Ja, das stimmt. Ich schrieb aber: „auswendigerlernten Inhalt exakt wiederzugeben“.

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nein, nicht wirklich,...auswendig lernen ist ja kein Verbrechen