Ist es verboten gewisse Aspekte des Staates sinnlos zu finden.?

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Es gibt keinen Zwang, alles im Staat sinnvoll zu finden. Zweifel sind sogar ausdrücklich erlaubt. Denn ohne Zweifel kein Wille zur Veränderung.

Und manche Dinge muss man enfach als Mehrheitsentscheidunug respektieren, auch wenn man sie für sinnlos oder falsch hält. Was für andere richtig ist oder scheint, muss es für mich noch lange nicht sein.

Ich geh mal davon aus - Du wohnst in einem Land, in dem man sich frei äußern kann. Du kannst Dich engagieren - mit Gleichgesinnten, in einer Partei, die Dir nahesteht beitreten, eine Petition starten und alle paar Jahre ein Kreuz machen.

Demokratie kann selten alle zufrieden stellen, es haftet immer der Geruch von (faulen) Kompromissen an ihr, aber es gibt dazu keine positive - sondern nur eine autoritäre Alternative...

Hier kommen wir schnell zu der Frage, ob demokratische Entscheidungen besser sind. ich ärgere mich gerade wieder über die Diskussion einer weiteren Zwangsversicherung gegen Elementarschäden. Als ob es nicht genug Zwangsabgaben gäbe. Aber den Staat brauchen wir trotzdem. Sonst müssten wir jede Einigung wieder mit der Keule in der Hand erzwingen.

Nein, es ist nicht verboten, gewisse Dinge für "sinnlos" zu befinden, zumindest nicht hier in Deutschland. Da ist das von der freien Meinungsäußerung abgedeckt.

Bundesgesetze können selbstverständlich mit wenigen Ausnahmen wieder rückgängig gemacht oder abgeändert werden. Es wäre allerdings nicht von Vorteil, wenn die Gesetze immer wieder rückgängig gemacht werden würden, es muss auch einen gewissen Verlass der Bevölkerung auf die bestehenden Gesetze geben. Ein Bundesgesetz, muss vom deutschen Bundestag beschlossen werden. Dabei sind die Abgeordneten frei und nur ihrem Gewissen unterworfen, es existiert kein Fraktionszwang. Den sogenannten Zustimmungsgesetzen (konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern), muss der Bundesrat aktiv seine Zustimmung erteilen, damit diese in Kraft treten können. Bei den sogenannten Einspruchsgesetzen (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes), kann der Bundesrat Einspruch gegen das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz erheben. Dieser Einspruch, kann jedoch in einer weiteren Sitzung vom Bundestag überstimmt werden und das Gesetz kann dann dennoch in Kraft treten. Alle Bundesgesetze, müssen abschließend noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei, steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu was bedeutet, dass er vor der Gegenzeichnung des Gesetzes überprüfen darf, ob dieses verfassungsgemäß zustande gekommen ist und ob es nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verstößt.

Bei sämtlichen Gesetzen, ist der Gesetzgeber gemäß des Artikels 1 Absatz 3 an das Grundgesetz und an die darin verankerten Grundrechte gebunden. Die Grundrechte, sind Abwehrrechte gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates, sie verpflichten den Staat in umgekehrter Weise jedoch auch dazu, diese garantierten Rechte zu schützen. Da zum Beispiel gemäß Artikel 2 Absatz 2 GG jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, ist der Staat dazu verpflichtet, Mord und Körperverletzung unter Strafe zu stellen. Es wäre ja sinnlos, dies als Grundrecht zu garantieren, wenn es dann ohne Konsequenzen bliebe, wenn diese Rechte verletzt werden. Diese Strafvorschriften abzuschaffen, wäre demnach zum Beispiel verfassungswidrig.

Mfg

Die Sprache fandest auch sinnlos oder? Wenn man andere kritisieren möchte, was ja durchaus berechtigt sein kann, sollte man zumindest auf seine Wortwahl und Satzstellung achten und auch argumentativ die Kritik begründen können. In der Form wie es in deiner Frage steht kann es nur zum verständnislosen Kopfschütteln führen. Versuche es mal mit weniger Fehler, einen Kritikpunkt und einer Begründung, warum man es als sinnlos erachtet. Bewährt hat sich dazu das Sandwichprinzip damit das Gegenüber nicht direkt dicht macht.