Ist es verboten einen Hund neben dem Auto an einer Leine, herlaufen zu lassen?
Wir haben eben einen Mann in einem Auto gesehen, der aus dem Fenster die Leine hielt, damit der Hund rennen kann. Die war ungefähr 2 Meter lang und der Mann ist Ca. 20-30 km/h gefahren. Meiner Meinung nach hat das nichts mehr mit auspowern zu tun. Sowas ist einfach nur Quälerei und gefährlich. Oder sehe ich das falsch? Ist das verboten?
8 Antworten
Denke es kommt darauf an wie und wo! Verboten ist es als Ordnungswidrigkeit mit 35€ geahndet was Quatsch ist.
Irre Menschen, die es als Tierquälerei praktizieren bis 25.000€ oder Freiheitsentzug was richtig ist!!
Mir hat es vor Jahrzehnten eine absolute Koryphäe von Tierärztin empfohlen, die es selbst mit 3 Schäferhunden stetig praktiziert hat.
Mein Collie hat wahnsinnigen Spaß daran, als Junghund mit Flexleine am Fahrrad und Auto trainiert liebt sie es, wenn wir auf abgelegene Feldwegen, die es hier zu Hauf gibt mal Laufen kann. Das Autofenster geöffnet läuft sie voraus, da sie absoluten Gehorsam mit ihren 2 Jahren leistet ist sie sofort bei Fuss, also neben den Auto falls mal Verkehr von vorn oder hinten kommt macht brav Sitz bis das Fahrzeug passiert hat. Sie bestimmt die Geschwindigkeit macht ihre Geschäfte, schnüffler soviel sie mag, sprintet über ein freies Feld macht Bocksprünge vor Glück und kommt dann wieder zum Feldweg. Ein Ritual ist auch der Satz "UmDieWette" Dann sprintet sie mit Vollgas los erreicht über 40 km/h und ich lasse sie immer gewinnen was sie dann zur Freude mit Männchen machen neben dem Auto quittiert.
In unsere Gegend sind fast ausschließlich Alte, Kranke, spielunfreudige Hunde, wir fahren sehr oft 20 km zum Hundeplatz Schortens oder zum Wald, aber manchmal auch Feldwege neben dem Auto bei schlecht Wetter oder meine Krankheiten Spaziergänge ausschließen. Nein Hund kommt so zu seinem Recht, hat Spaß daran und bekommt niemals Arthrose oder HD wie die ganzen armen Leinengänger die ich bedauere und was ich als Tierquälerei bezeichne!!!!!!!!
Dass es verboten ist, hast du mittlweile erfahren. Und dass es nur 5€ Strafe kostet, auch.
Du kannst dich aber an das örtliche Tierheim wenden (dazu müsstest du aber wissen, wie der Hundebesitzer heisst und wo er wohnt). Tierheime haben eine Beschwerdestelle, die schicken einen Mitarbeiter zum Tierhalter und informieren, falls das nichts bringt, auch das Ordnungsamt.
Ich finde das höchstverantwortungslos! Auch der beste erzogene Hund kann mal was riechen und abbiegen, stolpern und somitunter die Räder geraten! Damit wäre er schwer verletzt bzw. tot, das ist bei einem Fahrrad nicht der Fall (ausser es ist ein Chi.) Wer seinen hund auslasten will, soll das doch mit einem „Huskyschlitten“ auf Rollen machen oder ihn einfach frei alleine oder mit Artzgenossen auf einem Feld toben lassen. Für Jäger gibt es auch eingezäunte Plätze.
Ja ist es. Nachzulesen in der StVO:
§ 28 StVO Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.Allerdings kostet diese Ordnungswidrigkeit
nur 5€.
Die Einstufung als leichteste Ordnungswidrigkeit zeigt doch, wie gering die Gefahr von den Behörden eingeschätzt wird und die analysieren sowas statistisch.
Es ist zurecht verboten und wird entsprechend geahndet. Allerdings finde ich dass das jeder selber wissen muss. Ich kann nur sagen das wer das auch immer liest und meint er muss es ausprobieren - lass es. Und kauf dir stadtessen ein flottes ebike :) beste investition bis jetzt und auch eine Alternative für Leute die in bergigem Regionen wohnen mit lauffreudigen Hunden. Und der spass Faktor für einen selber ist natürlich auch nicht ganz unerheblich.
Ja, nur 5 Euro - bis was passiert. Dann kann es hunderttausende von Euros kosten.