Ist es verboten, Briefmarken aus dem 3. Reich zum postversand zu verwenden?

2 Antworten

Wenn sie Kennzeichen des Nationalsozialismus oder der NSDAP oder einer ihrer Organisationen enthalten, dann schon. Desweiteren wird, sofern es sich nicht um verbotene Darstellungen handelt, entweder Nachentgelt erhoben oder - wenn dieses verweigert wird - der Brief an den Absender zurückgeschickt.

Seit 1945 ist es verboten, nach deutschem Strafrecht seit 1949.

Lies mal die §§ 86 und 86a StGB...

Und ganz ehrlich, wer sowas heute auf Briefen versenden will, macht das doch nur zur Naziverherrlichung und dürfte dem rechtsradikalen Spektrum nahestehend sein.