Ist es Straftat, wenn ein Sohn Geld von dem Zimmer seiner Mutter klaut?

14 Antworten

Natürlich ist es eine Straftat aber wenn er unter 14 ist Passiert ihm Nix =) aber es Könnte andere Konsequenzen geben die Mutter könnte Zb. zum Jugendamt gehen und sagen ich komm mit dem Bengel nicht mehr klar und er Müsste ins Heim wenn das der Wunsch von ihr ist und Das Jugendamt Feststellt das das Wohnen bei der Mutter wirklich nicht Sinnvoll ist =)

Kommt meines Wissens auf den Betrag an. Wenige Cent bis wenige Euro dürften nur "Mundraub" oder entsprechende moderne Fassungen davon sein. Immerhin kann man kleine Beträge auch behalten, wenn man sie findet. Alles über 10€ könnte in den Bereich Diebstahl fallen, wobei ich denke, dass die Strafmündigkeit des Kindes hier massiv berücksichtigt würde. Kinder durchlaufen Entwicklungsphasen, in denen sie teilweise nicht Recht und Unrecht unterscheiden können (Kleinkindzeit) oder sich nicht gut zurückhalten können bei Versuchungen (dazu mag auch noch das Alter bis ca. 10 oder 12 Jahren zählen). Sollte ein Elternteil anzeigen, dass der Sohn 5 € in Münzen aus dem Elternschlafzimmer gestohlen hat, dürfte jeder Richter abwinken... Es ist mMN ein Unterschied, ob man aus einem Geschäft einen Lippenstift mitgehen lässt (dann wird Polizei und Eltern informiert und die Eltern sollen eine Sanktion verhängen) oder Kleingeld aus der Küche klaut. Anders sieht es aus, wenn das Kind regelrecht nach größeren Geldbeträgen sucht und höhere Beträge stiehlt. Auch hier sollte man erst mal nach dem Grund fragen (Entwicklung/ Gruppendruck der Mitschüler/ mangelndes Unrechtsbewusstsein etc.) und dann eher als Eltern eine sinnvolle Maßnahme besprechen, z.B. Rückgabe des Geldes und Taschengeldeinschränkung für eine bestimmte Zeit.

PS
Eines noch: Kinder wissen oft, dass Eltern im Vergleich zu ihnen massiv Geld haben. Das Kind bekommt 20 € Taschengeld oder weniger im Monat, die Mutter verdient 1200 €! Über tausend Euro! Das Kind glaubt also, dass die Mutter (oder der Vater) so viel Geld hat, dass ein "kleiner" Betrag von 10 € gar nicht vermisst werden würde. Da das Kind keinen Überblick über Ausgaben und Rechnungen hat, empfindet es die Eltern als übermäßig reich und ggf. seine verweigerte Wunscherfüllung als ungerecht und glaubt dann, dass ein "kleiner" Betrag ja bei der Riesenmenge Verdienst - aus Sicht das Kindes - gar nicht auffallen bzw. ins Gewicht fallen würde. Hier müssten Eltern dem Kinder eher Lebenshaltungskosten etc. vermitteln.


frodobeutlin100  29.07.2018, 09:15

es kommt nicht auf den Betrag an - Diebstahl bleibt Diebstahl

was Du meinst ist das Antragserfordernis

§ 248a STGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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was es auch bei Haus- und Familiendiebstahl gibt

§ 247 StGB Haus- und Familiendiebstahl

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

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Wenn jemand was klaut, kann es zur Anzeige gebracht werden, egal von wem er es klaut.

Es sind schon Angestellte verurteilt und gekündigt worden, weil sie aus einer Küche ein paar Lebensmittel mitgenommen haben, die übrig waren.

Wenn du deiner Mutter ein paar Euros aus der Geldbörse nimmst, weil du dir was zum Essen kaufen willst und der Kühlschrank ist leer und du hast mächtig Hunger, dann ist das kein Diebstahl in dem Sinne, das ist dann Mundraub und wird nicht verurteilt, weil deine Mutter dafür sorgen muss, dass du immer genügend zu Essen hast.

Diebstahl ist Diebstahl (egal welcher Betrag oder ob es innerhalb der Familie ist). Die Frage ist, ob Anzeige erstattet werden wird, und wenn Anzeige erstattet wird, ob es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Strafmündig ist man erst ab 14.

Wenn man aber als unter 14jährige Person sehr oft "Mist baut", kann es sein, daß evtl. das Jugendamt oder dergleichen eingeschaltet wird, damit jemand guckt, ob das Kind woanders vielleicht besser aufgehoben wäre. (Kenne mich mit Jugendamt und dergleichen nicht aus. Ist nur meine Vermutung.)


WISSEN  29.07.2018, 10:45

Aber Hallo!!

Gestohlen ist gestohlen . Egal von wem.

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nixMda  29.07.2018, 10:48
@WISSEN

Ich verstehe nicht, worauf Du hinauswillst. Das habe ich doch geschrieben.

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Diebstahl ist Diebstahl!
Nur ich denke die wenigsten Mütter würden ihre Kinder anzeigen!

Aber was noch um einiges schlimmer ist, ist der Vertrauensbruch zwischen Dir und Deiner Mutter.

Deine Mutter bzw Eltern haben das Geld evtl für etwas geplant was der Familie zu gute kommt und dieses Geld hast Du sinnlos ausgegeben nur das es Dir gut geht.

So ein handeln ist enorm egoistisch und Du solltest Dich was schämen.

Ich schreibe ganz bewusst Dich als den Sohn, da Du die Frage ähnlich gefragt hast und Dich als den Sohn beschrieben hast, den es ja so gut nach der Sache ging.